Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2011

DSpace Repositorium (Manakin basiert)

Zur Kurzanzeige

dc.contributor Hessisches Statistisches Landesamt
dc.date.accessioned 2019-10-23T12:36:11Z
dc.date.available 2019-10-23T12:36:11Z
dc.date.issued 2012-07
dc.identifier.other 1683623142 de_De
dc.identifier.uri http://hdl.handle.net/10900/93818
dc.identifier.uri http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-938180 de_DE
dc.identifier.uri http://dx.doi.org/10.15496/publikation-35202
dc.description.abstract Die Strafverfolgungsstatistik beruht auf einer laufenden Zählkartenerhebung bei den verfahrensrechtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Erfasst werden alle rechtskräftig (d. h. unter Umständen erst nach Durchlaufen aller möglichen Instanzen) abgeurteilten Personen nach bestimmten persönlichen und kriminologischen Merkmalen in Verbindung mit den begangenen Straftaten, soweit es sich um Verbrechen und Vergehen nach Bundes- und Landesrecht handelt. Es wird dabei nach Zählkarten für Abgeurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht unterschieden. Erfolgt im selben Verfahren eine Aburteilung wegen mehrerer Straftaten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen wurden, wird der Straffällige nur mit der Straftat statistisch erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden dagegen mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, wird der Täter im Sinne der Mehrfachzählung so oft registriert, wie in verschiedenen Strafverfahren rechtskräftige Entscheidungen gegen ihn ergehen. de_DE
dc.language.iso de de_DE
dc.publisher Universität Tübingen de_DE
dc.subject.classification Strafverfolgung , Hessen , Statistik de_DE
dc.subject.ddc 360 de_DE
dc.title Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2011 de_DE
dc.type Report de_DE
utue.publikation.fachbereich Kriminologie de_DE
utue.publikation.fakultaet Kriminologisches Repository de_DE
utue.opus.portal kdoku de_DE
utue.publikation.source Statistische Berichte B VI 1 - j/11

Dateien:

Das Dokument erscheint in:

Zur Kurzanzeige