Strafverfolgung 2011. Land Sachsen-Anhalt

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URI: http://hdl.handle.net/10900/91172
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-911721
http://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-911729
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-911723
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-32553
Dokumentart: Report
Date: 2012-11
Source: Statistische Berichte B VI j/11
Language: German
Faculty: Kriminologisches Repository
Department: Kriminologie
DDC Classifikation: 360 - Social problems and services; associations
Keywords: Strafverfolgung, Sachsen-Anhalt, Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie ist neben der Strafvollzugsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten amtlichen Datensammlungen zur Betrachtung der Kriminalitätslage. Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen der Strafgerichte und Entwicklung der gerichtlich registrierten Kriminalität. Sie dient zur Ermittlung der Ursachen, Erscheinungsformen und Entwicklung der Straffälligkeit. In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten, Entscheidungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens sowie Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils. Die Statistik berichtet ausführlich über die Art der Straftat, die Art und Höhe der erkannten Strafen sowie über angeordnete Maßnahmen und Maßregeln. Bei den Verurteilten werden detaillierte demographische Merkmale (z. B. Geschlecht, Alter zur Tatzeit, Staatsangehörigkeit) sowie kriminologische Besonderheiten (z. B. Untersuchungshaft, Vorstrafen, Täter-Opfer- Ausgleich) nachgewiesen. Die monatlichen Erhebungen der Strafverfolgungsstatistik werden für das Land Sachsen- Anhalt auf der Grundlage der AV des MJ vom 18. Januar 2007- 4206-401.1 i. V. m. dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) seit dem Jahr 2007 durchgeführt. Über die angezeigten und aufgeklärten Straftaten sowie über die ermittelten Tatverdächtigen informiert die Polizeiliche Kriminalstatistik.

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