Inhaltszusammenfassung:
Die vorliegende Publikation beinhaltet eine statistische Aufbereitung der rechtskräftigen
Verurteilungen des Jahres 2009 nach verschiedenen juristischen und demographischen
Merkmalen sowie einen Überblick der Entwicklung seit dem Jahr 1947.
Wie erstmals im Berichtsjahr 2007 werden in dieser Publikationsreihe auch Ergebnisse
der neu entwickelten Wiederverurteilungsstatistik veröffentlicht, und zwar in
diesem Band für den Beobachtungsjahrgang 2005. Grundlage der Gerichtlichen Kriminalstatistik ist ein vom Strafregisteramt übermittelter
Auszug aus dem Strafregister, welcher von der Statistik Austria ausgewertet
wird (§ 13 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277, in der geltenden Fassung).
Erfasst sind die rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte
des Berichtsjahres 2009, die aufgrund gerichtlich strafbarer Handlungen nach
dem Strafgesetzbuch oder den Nebenstrafgesetzen erfolgte. Bei einer Verurteilung
wegen mehrerer strafbarer Handlungen wird die Verurteilung dem „führenden Delikt“
zugeordnet, das ist jener Paragraph, der für den Strafsatz ausschlaggebend ist.
Die Wiederverurteilungsstatistik umfasst alle Personen, die im Jahr 2005 rechtskräftig
verurteilt worden sind (mit Ausnahme zu einer unbedingten Haftstrafe) bzw. in
diesem Jahr aus der Haft oder einem Maßnahmenvollzug entlassen worden sind
und informiert darüber, ob diese Personen im Zeitraum von 2005 bis 2009 neuerlich
verurteilt worden sind. Für Vergleiche der vorliegenden Publikation mit den Statistiken früherer Jahre wird
auf die Ausführungen im Textteil verwiesen, wo die Ergebnisse auch kurz beschrieben
werden. Diese dokumentieren gesetzliche Änderungen, die sich auf die Erstellung
der Statistik auswirken bzw. Brüche in den Zeitreihen verursachen. In diesem
Zusammenhang wird auf die zwischen den Jahren 1999 und 2000 stark gesunkene
Zahl der Verurteilungen infolge der nun auch für Erwachsene anwendbaren Diversion
im Strafrecht verwiesen. Geldstrafen werden seit dem Berichtsjahr 2002 in Euro
angeführt. Die Erläuterungen zur Wiederverurteilungsstatistik wurden vom Institut
für Rechts- und Kriminalsoziologie beigestellt.