Inhaltszusammenfassung:
Die vorliegende Arbeit untersucht den rechtlichen Schutz historischer Kulturlandschaft in Deutschland. Seit etwa den 1970er Jahren wird in verschiedenen Rechtsdisziplinen diese Thema diskutiert. In den 1990er Jahren bekam die Debatte eine neue Bedeutung, weil im UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Natur- und Kulturerbes der Welt die Schutzkategorie der Kulturlandschaften von universellem Wert aufgenommen wurde. Einen Höhepunkt stelle das Inkrafttreten der am 20.10.2000 verabschiedeten Europäischen Landschaftskonvention des Europarates im Jahr 2004 dar, weil in dieser ein umfassender Schutz gefordert wird. Die historischen Kulturlandschaften werden in Deutschland durch unterschiedliche Gesetzeswerke in unterschiedlichem Umfang geschützt, wobei bereits die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der historischen Kulturlandschaft unterschiedlich ausfällt. Diese Arbeit gibt einen Abriss zu den Begriffsdefinitionen der unterschiedlichen Gesetzesmaterien sowie zu den unterschiedlichen Schutzmöglichkeiten und stellt sie in Relation zu der Europäischen Landschaftskonvention. Hierbei finden sowohl die in Deutschland Wirkung entfaltenden internationalen Regelwerke, als auch die wirksamen Bundes- und Landesgesetztes Beachtung. Wurde bislang die Problematik vornehmlich aus der Sicht des Raumordnungsrechts untersucht, liegt der Schwerpunkt dieser Arbeit im Natur- und Landschaftsschutzrecht sowie Denkmalschutzrecht. So wird insbesondere der von der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger und des Unterausschusses Denkmalpflege der Kultusministerkonferenz selbst definierte Schutzauftrag für die historische Kulturlandschaft als Aufhänger genommen, der u.a. in dem jüngst in Kraft getretenen novellierten Denkmalschutzgesetz von Schleswig-Holstein seinen Niederschlag fand.