Schwangerschaftsberatung § 218. Informationen über das Schwangerschaftskonfliktgesetz und gesetzliche Regelungen im Kontext des § 218 Strafgesetzbuch

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dc.contributor Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
dc.date.accessioned 2015-11-03T14:37:36Z
dc.date.available 2015-11-03T14:37:36Z
dc.date.issued 2014-08
dc.identifier.other 452826705 de_DE
dc.identifier.uri http://hdl.handle.net/10900/66177
dc.identifier.uri http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-661772 de_DE
dc.identifier.uri http://dx.doi.org/10.15496/publikation-7597
dc.description.abstract Ein Kind zu erwarten, heißt immer auch, sich auf große Veränderungen im Leben einzustellen. Das bedeutet Vorfreude und Glück, kann aber auch mit Ängsten und Not verbunden sein: für die schwangere Frau wie für den werdenden Vater. Frauen und Männer haben oft ganz unterschiedliche Fragen zu dem neuen Lebensabschnitt und mit all diesen Fragen, mit allen Problemen und Sorgen können sie sich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Gemeinsam als Paar oder einzeln. Jede Frau und jeder Mann, die zu Schwangerschaft und Geburt Rat suchen, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende und auf Wunsch auch anonyme Beratung. Einen ersten Überblick zu den gesetzlichen Regelungen und Hilfen rund um das Thema Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt finden Sie in dieser Broschüre. Sie soll Ihnen als Orientierungshilfe dienen und bietet dazu unter anderem eine übersichtliche Darstellung der Regelungen des Strafgesetzbuches zum Schwangerschaftsabbruch und der Regelungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes mit den wichtigsten Änderungen der letzten Jahre. Dazu gehört zum Beispiel das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, das am 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist. Für Frauen, die ihre Schwangerschaft verdrängen oder verheimlichen, gibt es anonyme psycho-soziale Beratung und die Möglichkeit der medizinisch betreuten vertraulichen Geburt. Die Broschüre richtet sich an schwangere Frauen, an werdende Väter, aber auch an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen, sowie an Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und andere in der Schwangerenbegleitung, der Jugendhilfe sowie im Gesundheitswesen Tätige. de_DE
dc.language.iso de de_DE
dc.publisher Universität Tübingen de_DE
dc.subject.classification Schwangerschaft , Beratung , Gesetz , Deutschland de_DE
dc.subject.ddc 340 de_DE
dc.subject.ddc 610 de_DE
dc.title Schwangerschaftsberatung § 218. Informationen über das Schwangerschaftskonfliktgesetz und gesetzliche Regelungen im Kontext des § 218 Strafgesetzbuch de_DE
dc.type Other de_DE
utue.publikation.auflage 9. Aufl.
utue.publikation.fachbereich Kriminologie de_DE
utue.publikation.fakultaet Kriminologisches Repository de_DE
utue.publikation.fakultaet Kriminologisches Repository de_DE
utue.opus.portal kdoku de_DE

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