Inhaltszusammenfassung:
Die Zeitgesetze photochemischer Reaktionen lassen sich im Gegensatz zu denen der thermischen Reaktionen auch im einfachsten Fall nicht mehr geschlossen integrieren, da die in die Differentialgleichung eingehende absorbierte Lichtmenge ebenfalls von der Reaktionszeit abhängt. Daher werden in diesem Teil die Begriffe partielle photochemische Quantenausbeute und absorbierte Lichtmenge diskutiert. Entsprechend werden die Zeitgesetze für einige ausgewählte Anwendungsbeispiele abgeleitet und die Auswertemöglichkeiten auf die Extinktions-Zeit-Messungen übertragen.
Voraussetzung für eine quantitative Auswertung sind sowohl die Kenntnis der Bestrahlungsintensität der Lichtquelle als auch die Extinktionskoeffizienten aller Reaktanden bei der Bestrahlungswellenlänge.
Da diese von vorneherein nicht bekannt sind, wird auf Möglichkeiten, sie zu bestimmen, eingegangen.