Inhaltszusammenfassung:
Am 21. Januar 1974 hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Rahmenrichtlinien für die Erprobung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Form der Tagesbetreuung von Kindern berufstätiger Mütter herausgegeben, die in der Bundesrepublik im Rahmen des Pflegewesens Vorgänger hat («Tagespflegestellen»), jedoch eine Reihe von Bedingungen des bestehenden Pflegewesens modifiziert. Unter der Bezeichnung Tagesmütter-Projekt (ursprüngliche Benennung entsprechender Familienpflegestellen in Schweden) soll diese Form der Tagesbetreuung in einem auf drei Jahre angelegten Modellversuch erprobt werden.