Inhaltszusammenfassung:
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, kurz Stabilitätspakt, war am 17. Juni 1997 auf dem Gipfel von Amsterdam vom Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs beschlossen worden, nachdem der damalige deutsche Finanzminister Theo Waigel bereits im November 1995 eine solche Vereinbarung gefordert hatte. Aus Sicht seiner Befürworter sollte der Stabilitätspakt die Durchsetzbarkeit der in Art. 104 EG-Vertrag (EGV) enthaltenen Verpflichtung der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) zur Vermeidung übermäßiger Defizite verbessern und dazu v.a. die Sanktionen im Falle eines Verstoßes präzisieren. Dieser Beitrag untersucht, ob dieses Ziel erreicht werden konnte. Dabei wird zunächst kurz auf mögliche Begründungen für eine Begrenzung der Neuverschuldung eingegangen und der Stabilitätspakt als Instrument der Selbstbindung nationaler Regierungen gegen politökonomisch begründete, gesamtwirtschaftlich ineffizient hohe Haushaltsdefizite gerechtfertigt (Abschnitt 2). Anschließend wird der Inhalt des Stabilitäts- und Wachstumspaktes dargestellt (Abschnitt 3). Darauf aufbauend werden die laufenden Defizitverfahren gegen Deutschland, Portugal und Frankreich hinsichtlich der Frage analysiert, ob der Stabilitätspakt tatsächlich Mitgliedstaaten der Währungsunion davon abhalten kann, übermäßige Defizite einzugehen. Es wird gezeigt, dass bei der Durchführung des Defizitverfahrens viele Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, die das Verfahren zu einem politischen Verhandlungsprozess machen (Abschnitt 4). Abschnitt 5 fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen.