Inhaltszusammenfassung:
Die nachstehenden Bemerkungen beziehen sich auf eine bisher wenig erforschte, aber sehr große Gruppe von mit dem Strafrecht in Konflikt geratenen Menschen. Sie sind weder „white collar criminals” noch „Asoziale” noch „Hangtäter” - es gibt für sie keine geläufige Kategorie. Sie orientieren sich an Verhaltensregeln, deren Illegalität nicht leicht festzustellen, geschweige denn mit berechenbarer Wirkung behauptet werden kann. Die Vorstellung von Konformität, die für den hier interessierenden Personenkreis charakteristisch ist, hält in der Regel „Leidensdruck” von ihm fern. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn die Kalkulation dessen, was die noch nicht Anstoß gebende „Grenzmoral” ausmacht, mißlingt und es zur Kriminalisierung kommt. Bei der Suche nach Erklärungen und praktischen Vorschlägen stößt man sowohl auf sozialpsychologische wie sozialstrukturelle Probleme.