Inhaltszusammenfassung:
Inwieweit Strafverteidigung und kritische Kriminologie ihr gemeinsames Ziel der Entpönalisierung bzw. Entkriminalisierung als Verbündete verfolgen, hängt von der Überwindung spezifischer Formen der Entfremdung zwischen ihnen ab und von der Rationalität, mit der kriminologisches Wissen in den Strafverteidigeralltag hinein vermittelt und in diesem verwendet wird. Auf dem Hintergrund der gegenseitigen Anerkennung und Wertschätzung von systematischem Wissen der Wissenschaft auf der einen und pragmatischem Handlungswissen auf der anderen Seite wird vorgeschlagen, über „Gegenexpertisen“ von Strafverteidigern und kritischen Kriminologen die für beide Seiten bedeutsamen Handlungs- und Problembereiche gemeinsam und perspektivisch aufeinander zu beziehen und zu analysieren. Dies wird am Beispiel der „informellen Programme“ im Strafverfahren und am Phänomen der „Organisierten Kriminalität“, die die Institution der Strafverteidigung von „innen“ wie „außen“ auszuhöhlen bedrohen, exemplifiziert.