Inhaltszusammenfassung:
Rechtseingriffe durch experimentelle Zuweisung rechtlich relevanter Maßnahmen gelten in Deutschland gemeinhin als verboten, in den USA als durch die spätere Verbesserung von Politikentscheidungen legitimiert. Am Beispiel experimenteller Evaluationen zweier kriminalpräventiver Programme mit Abschreckungsintention aus den USA - Gefängnisbesuchsprogrammen für Jugendliche und polizeilichen Verhaftungen bei Gewalt in engen Lebensbeziehungen - wird der Anspruch von "Evidence-Based Crime Prevention" überprüft, experimentelle Erkenntnis in Politikentscheidungen umzusetzen. Hervorgehoben werden solche der Umsetzung entgegenstehende Gründe, die jenseits der Ignoranz wissenschaftlicher Erkenntnis durch Politik und Justiz bereits mit der Konzeption von „Evidence-Based Crime Prevention" einhergehen. Auch die wenigen im deutschsprachigen Raum durchgeführten Zufallsexperimente verweisen nicht auf einen Zusammenhang zwischen methodischer Rigorosität der Forschung und deren Chance rezipiert zu werden.