Leitlinienkonforme Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Schizophrenie - Evaluation und Vergleich von stationsäquivalenter und stationärer Behandlung -

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/148813
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-1488135
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-90153
Dokumentart: Dissertation
Erscheinungsdatum: 2023-12-21
Sprache: Deutsch
Fakultät: 4 Medizinische Fakultät
Fachbereich: Medizin
Gutachter: Wildgruber, Dirk (Prof. Dr.)
Tag der mündl. Prüfung: 2023-11-15
DDC-Klassifikation: 610 - Medizin, Gesundheit
Schlagworte: Psychiatrie , Nervenheilkunde , Schizophrenie , Norm <Normung> , Vergleich , Evaluation , Beurteilung , Empfehlung , Therapie , Psychose
Freie Schlagwörter: Leitlinienkonformität
S3-Leitline Schizophrenie
DGPPN
stationsäquivalent
stationär
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Anlässlich der Veröffentlichung der neuen S3-Leitlinie Schizophrenie der DGPPN von März 2019, untersuchte diese Forschungsarbeit die Leitlinienkonformität innerhalb der stationsäquivalenten (StäB) und stationären (Station 21) Therapie der Schizophreniepatienten*innen in der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Tübingen. Ziel der Arbeit war zunächst die Überprüfung der Hypothese, dass unabhängig von der Behandlungsform (StäB oder stationäre Behandlung) Patient*innen mit Schizophrenie überwiegend, das heißt mit >50%, leitlinienkonform behandelt werden. Darüber hinaus sollte explorativ ermittelt werden, welche Faktoren Einfluss auf das Ausmaß der Leitlinienkonformität der Behandlung nehmen. Analysiert wurden hierfür die Behandlungsdaten von insgesamt 70 Patienten*innen, die im Zeitraum von März 2019 bis Dezember 2020 in Tübingen in Therapie waren. Es handelt sich hierbei um eine nicht-randomisierte, kontrollierte, retrospektive Fall-Kontroll-Studie, bei der 35 Patienten*innen der StäB mit 35 Pendants der Station 21 gematcht und anschließend verglichen wurden. Die Analyse der Patienten*innenakten erfolgte mittels zuvor sorgfältig ausgearbeiteter Operationalisierung und einer Checkliste als Leitfaden. Die statistische Auswertung wurde mit der Statistik-Software SPSS, Version 27.0 durchgeführt. Die Ergebnisse der Analyse zeigen, dass der Mittelwert der Leitlinienkonformität über beide Behandlungsformen bei 78,32% (SD = 15,53%) liegt. Einzeln betrachtet liegt die Leitlinienkonformität der StäB bei 79,18% (SD = 15,82%). Die Leitlinienkonformität der stationären Therapie erreicht 77,46% (SD = 15,41%). Somit liegt sowohl die insgesamte sowie die separat betrachtete Leitlinienkonformität deutlich über dem 50%-Zielkriterium. Die zusätzliche explorative Analyse, in der die ausgewählten Empfehlungen der S3-Leitlinie in vier Unterindizes eingruppiert wurden, zeigte anschließend, dass verschiedene Mediatorvariablen innerhalb der Behandlungen unterschiedlichen Einfluss auf die Leitlinienkonformität nehmen. Dabei stellte sich heraus, dass eine längere Behandlungsdauer die Leitlinienkonformität insgesamt positiv beeinflusst. Gleichzeitig unterschieden sich die beiden Behandlungsformen lediglich in der deutlich längeren Dauer der Behandlung innerhalb der StäB im Vergleich zur Station signifikant voneinander. Gerade vor dem Hintergrund der von den Krankenkassen stetig angestrebten Verkürzung von stationären Therapieaufenthalten im deutschen Gesundheitssystem, ist dies also ein wichtiger Ansatzpunkt der Therapieoptimierung. Initial ausreichend lange Therapieangebote könnten hierbei eventuell zukünftige Rezidive einer Schizophrenieerkrankung konsequenter verhindern. So könnten insgesamt nachhaltigere und kosteneffizientere Behandlungsergebnisse erzielt werden. Zum Anderen konnte, bezogen auf die Diagnose nach ICD-10 der Patienten*innen, ermittelt werden, dass die Leitlinienkonformität bei einer F20-Diagnose („Schizophrenie“) höher ist als bei einer F25-Diagnose („Schizoaffektive Störung“). Jedoch hätte im Nachhinein betrachtet eine differenziertere Unterscheidung der beiden Diagnosen bei der Auswertung der Daten vorgenommen werden müssen, da sich die S3-Letilinie Schizophrenie nicht in allen Bereichen gleichermaßen auf die Behandlung von schizoaffektiver Störung übertragen lässt. Des Weiteren zeigte sich durch diese Arbeit, dass neben den Rahmenbedingungen wie Diagnose, Dauer, Intensität oder ökonomischen Aspekten der Behandlung auch persönliche Faktoren der Patienten*innen Einfluss auf die Leitlinienkonformität nehmen können. Diese Analyse bildet den Auftakt weiterer Forschungsarbeiten, die sich in Zukunft noch eingehender mit Leitlinienkonformität und Verbesserungsmöglichkeiten der Schizophrenietherapie in Tübingen auseinandersetzen sollen. Aufbauend auf dem in dieser Arbeit entwickelten Prüfungsverfahren soll die Evaluation der Therapie in Tübingen zudem durch zusätzliche Komponenten wie beispielsweise Behandlerbefragungen, Behandlungsqualität oder Patienten*innenzufriedenheit ergänzt und erweitert werden. Sollte sich diese erstellte Methode zur Prüfung der Leitlinienqualität als robust erweisen, kann dies künftig die Durchführung von vergleichenden Quer- und Längsschnittstudien an verschiedenen Standorten ermöglichen und erleichtern.

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