Schwangerschaftsabbruch

Autor(en): Ambos, Marie
Moderation: Ambos, Marie
Redaktion: Hägele, Ulrich
Technik: Klein, Klaus
Sendedatum: 2021-09-28
Länge: 01:00:00
Programmplatz: Microeuropa
Archiv-Nr.: 387
Thema: 01 „Mein Bauch gehört mir!“ Mit dieser Parole demonstrierte die Frauenbewegung in den 70er Jahren gegen den Abtreibungs-Paragrafen 218 und für dessen komplette Streichung aus dem deutschen Strafgesetzbuch. Die Debatte über Schwangerschaftsabbrüche – also ob und inwiefern sie legal sein sollten – zieht sich jetzt schon über Jahrhunderte und scheint auch in Zukunft kein Ende zu finden. Zum Internationalen Tag der sicheren Abtreibung am 28. September soll es in dieser Sendung um das Schwangerschaftsabbruchgesetz in Deutschland gehen. 02 Laut Statistischem Bundesamt werden in Deutschland jährlich rund 100.000 Abbrüche durchgeführt. Abtreibungen sind aber heutzutage immer noch für viele ein Tabu-Thema. Grund dafür ist unter anderem die Tatsache, dass sie laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich eine Straftat darstellen. Nur unter bestimmten Bedingungen bleiben die Schwangere und der behandelnde Arzt straffrei. Das Werbeverbot nach Paragraf 219a verbietet es Ärzt*innen zudem, auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Der Beitrag soll einen Überblick über die derzeitige Gesetzeslage geben. 03 Schaut man sich die Geschichte des Abtreibungs-Paragrafen der vergangenen Jahrzehnte an, wird deutlich, wie komplex und vor allem kontrovers diese Thematik ist. Es scheint dabei keine Lösung zu geben, mit der sich alle Parteien anfreunden können. Die Meinungen über die Rolle des Rechts auf Leben und des Rechts auf Selbstbestimmung gehen hier weit auseinander. In der Sendung werden die wichtigsten Entscheidungen und Reformen des Gesetzes geschildert. 04 Um die Gesetzeslage in Deutschland besser einordnen zu können wird in dem Beitrag auf aktuelle Gesetzesänderungen in Polen und Island eingegangen. Die beiden Länder haben ihr Gesetz zu Schwangerschaftsabbrüchen 2021 in extrem gegensätzliche Richtungen verschärft beziehungsweise gelockert. 05 Der Prozess der Gießener Frauenärztin Kristina Hänel brachte den Ball für die Gesetzesänderung des Paragrafen 219a ins Rollen. Seit 2019 dürfen Praxen nun auf ihrer Homepage darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Informationen, die darüber hinausgehen sind aber immer noch gesetzlich verboten. Das Werbeverbot stellt immer noch eine starke Spaltung im Bundestag und in der Gesellschaft dar. Warum sollte es Ärzt*innen verboten sein, sachliche Informationen über einen medizinischen Eingriff zu geben? Ist es wichtig, durch das Werbeverbot das Unrechtsbewusstsein für Abtreibungen in der Gesellschaft beizubehalten, um den Eingriff nicht zu verharmlosen oder zu normalisieren? In der Sendung werden verschiedene Argumente einzelner Parteien für und gegen die Streichung des Paragrafen erläutert. 06 Die Frauenärztin Dr. Wiebke Herter führt in ihrer Praxis in Balingen Schwangerschaftsabbrüche durch. Herausfinden kann man das seit 2019 über eine Liste der Bundesärztekammer. In der Sendung spricht Dr. Herter über das Schwangerschaftsabbruchgesetz in Deutschland und wie sie als Frauenärztin die derzeitige Lage zu diesem Thema wahrnimmt.
Klassifikation: Gesellschaft
Aufnahmedatum: 2021-09-25
Form: Live-Aufzeichnung, geschnitten
Musikstücke: 01 Ricky Montgomery – Line Without a Hook (2020) 02 Patti Smith Group – Frederick (1979) 03 Voilà – Barbara Pravi (2020) 04 Golden Brown – The Stranglers (1981)
Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/119384
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-60757
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