Der Publikationsserver der Universität Tübingen, hier auch Institutional Repository genannt, bietet allen Angehörigen der Hochschule organisatorisch und technisch die Möglichkeit, wissenschaftliche oder wissenschaftlich relevante Dokumente elektronisch zu publizieren. Im Rahmen dieses Angebots der Universitätsbibliothek Tübingen werden wissenschaftliche Dokumente unter Einhaltung von Qualitätsstandards im Internet für Forschung und Lehre bereitgestellt.
Die elektronischen Dokumente erhalten dauerhafte Adressen und werden über nationale und internationale Bibliothekskataloge, Suchmaschinen sowie andere Nachweisinstrumente erschlossen. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten wird von der Universitätsbibliothek eine dauerhafte Archivierung vorgenommen. Die Deutsche Nationalbibliothek garantiert die Langzeitarchivierung von Dissertationen und Habilitationen.
Beim Betrieb und der Weiterentwicklung des Publikationsservers werden Empfehlungen und Standardisierungen nationaler und internationaler Initiativen wie der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation e.V. (DINI) oder der Open Archives Initiative (OAI) eingehalten.
Die Universitätsbibliothek stellt mit TOBIAS-lib einen kostenlosen Service für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Tübingen bereit. Zum Dienstleistungsangebot gehört die Speicherung, Katalogisierung und Archivierung aller durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Tübingen veröffentlichten elektronischen wissenschaftlichen Dokumente. Dies bezieht sich sowohl auf rein elektronische Publikationen als auch auf elektronische Versionen gedruckter Dokumente.
Die Urheberrechte der Autorinnen und Autoren bleiben gewahrt. Die Veröffentlichung auf dem Publikationsserver steht einer weiteren Veröffentlichung der Dokumente in Fachzeitschriften oder Monographien sowie auf anderen Servern nicht entgegen.
Gemäß den Empfehlungen des Wissenschaftsrats (PDF-Datei) werden alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Tübingen aufgefordert, sich beim Abschluss von Verlagsverträgen ein entsprechendes weiteres Nutzungsrecht zu sichern und die von ihnen verfassten Dokumente zusätzlich - eventuell nach einer Sperrfrist - auf dem Dokumentenserver zu veröffentlichen. Die Einhaltung von Urheber- und Verwertungsrechten Dritter liegt in der Verantwortung der Autorinnen und Autoren bzw. der Herausgeber der elektronischen Dokumente.
Unter dem Begriff "elektronisches Dokument" wird im Sinne dieser Leitlinien ein Dokument verstanden, welches auf Text und Grafik basiert, in digitaler Form auf einem Datenträger gespeichert ist und über Rechnernetze verbreitet wird. Künftig wird angestrebt, den Begriff auf multimediale Dokumente, die Audio- und Video-Sequenzen enthalten, zu erweitern.
Ein über das Institutional Repository zu veröffentlichendes elektronisches Dokument erfüllt folgende Bedingungen:
Die Dokumente werden von den Autoren selbst bzw. einem Beauftragten per WWW-Formular formal und inhaltlich beschrieben und anschließend in das Institutional Repository eingestellt. Diese Daten sind über einen vereinbarten Zeitraum verfügbar. Die endgültig publizierten Dokumente können nicht verändert bzw. gelöscht werden.
Die inhaltliche Erschließung der Dokumente erfolgt durch den Autor. Sie erfolgt sowohl über frei vergebene Schlagworte, als auch über einen oder mehrere zugeordnete Klassifikationscodes (z.B. der DDC).
Folgende Kategorien elektronischer Dokumente werden gespeichert und über das Institutional Repository der Universität Tübingen verbreitet:
Die Verbreitung der elektronischen Dokumente kann räumlich eingeschränkt - etwa auf den Campus der Universität Tübingen - oder zeitlich befristet werden.