Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2016

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/93969
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-939698
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-35353
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2017-05
Originalveröffentlichung: Statistische Berichte B VI 1 - j/16
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafverfolgung , Hessen , Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die Strafverfolgungsstatistik beruht auf einer laufenden Zählkartenerhebung bei den verfahrensrechtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Erfasst werden alle rechtskräftig (d. h. unter Umständen erst nach Durchlaufen aller möglichen Instanzen) abgeurteilten Personen nach bestimmten persönlichen und kriminologischen Merkmalen in Verbindung mit den begangenen Straftaten, soweit es sich um Verbrechen und Vergehen nach Bundes- und Landesrecht handelt. Es wird dabei nach Zählkarten für Abgeurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht unterschieden. Erfolgt im selben Verfahren eine Aburteilung wegen mehrerer Straftaten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen wurden, wird der Straffällige nur mit der Straftat statistisch erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden dagegen mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, wird der Täter im Sinne der Mehrfachzählung so oft registriert, wie in verschiedenen Strafverfahren rechtskräftige Entscheidungen gegen ihn ergehen.

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