Rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen in Hessen 2012

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URI: http://hdl.handle.net/10900/93819
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-938198
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-35203
Dokumentart: Report
Date: 2014-07
Source: Statistische Berichte B VI 1 - j/12
Language: German
Faculty: Kriminologisches Repository
Department: Kriminologie
DDC Classifikation: 360 - Social problems and services; associations
Keywords: Strafverfolgung , Hessen , Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die Strafverfolgungsstatistik beruht auf einer laufenden Zählkartenerhebung bei den verfahrensrechtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Erfasst werden alle rechtskräftig (d. h. unter Umständen erst nach Durchlaufen aller möglichen Instanzen) abgeurteilten Personen nach bestimmten persönlichen und kriminologischen Merkmalen in Verbindung mit den begangenen Straftaten, soweit es sich um Verbrechen und Vergehen nach Bundes- und Landesrecht handelt. Es wird dabei nach Zählkarten für Abgeurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht unterschieden. Erfolgt im selben Verfahren eine Aburteilung wegen mehrerer Straftaten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen wurden, wird der Straffällige nur mit der Straftat statistisch erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden dagegen mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, wird der Täter im Sinne der Mehrfachzählung so oft registriert, wie in verschiedenen Strafverfahren rechtskräftige Entscheidungen gegen ihn ergehen.

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