Inhaltszusammenfassung:
Die Promotionsarbeit untersucht die Diskussion um den Schwangerschaftsabbruch im Deutschen Ärzteblatt von 1973 bis 1995. Dafür wurden Beiträge der ärztlichen Standespolitik und sonstiger publizierender Ärzte, die sich im Deutschen Ärzteblatt zu diesem Thema äußerten, herangezogen. Die Artikelverteilung wurde im Untersuchungszeitraum ausgewertet und der Diskurs in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren analysiert. Die Frage nach einer geeigneten gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs wurde nicht nur politisch und juristisch, sondern auch von ärztlicher Seite aus breit diskutiert. Diskussionsschwerpunkte waren die Auseinandersetzung um eine Indikations- oder Fristenregelung sowie eine Beratungsregelung. Im Untersuchungszeitraum von 1973 bis 1979 sprachen sich die Standespolitik und die sonstigen publizierenden Ärzte mehrheitlich gegen ein Fristenmodell und gegen die allgemeine Notlagenindikation aus rein familiären oder sozialen Gründen aus. In den Jahren 1979 bis 1989 wurde der Diskurs um die allgemeine Notlagenindikation fortgeführt, wobei die Standespolitik auf dem 89. Deutschen Ärztetag ihre Kritik an der allgemeinen Notlagenindikation nicht fortsetzte. Durch die Wiedervereinigung von West- und Ostdeutschland und der damit erforderlich gewordenen Rechtsangleichung erfuhr die Diskussion in den Jahren 1989 bis 1995 einen neuen Höhepunkt. Die Standespolitik positionierte sich im Fall einer allgemeinen Notlagenindikation zu einer Indikationsfeststellung auf „Selbsteinschätzungsbasis“ und vertrat den Standpunkt, dass die Feststellung notstandsähnlicher Konfliktsituationen einer Schwangeren nicht mit ärztlichen Erkenntnissen zu erreichen sei und von der Schwangeren in Eigenverantwortung selbst getroffen werden müsse. Der Schutz des Ungeborenen sei mit einer umfassenden Schwangerschaftskonfliktberatung am besten zu sichern. Damit rückte die Standespolitik vom Primat einer Strafandrohung ab und setzte auf den Grundsatz „Hilfe statt Strafe“. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass zwischen der Diskussion im Deutschen Ärzteblatt und den beiden Strafrechtsreformen im Jahr 1976 und 1995 eine enge Korrelation bestand. In den 1970er Jahren befürchtete sowohl die Standespolitik als auch ein Großteil der im Deutschen Ärzteblatt publizierenden Ärzte die Einführung einer Fristenregelung, während die Standespolitik in den 1990er Jahren eine Wende vollzog und sich für eine „eigenverantwortete Indikationsregelung mit Beratungspflicht“ aussprach. Im Hinblick auf die Umfrageergebnisse von H. Kirchhoff (im Jahr 1971), R. Wille (im Jahr 1973),
P. Rahmsdorf (im Jahr 1980) und M. Häußler-Sczepan (im Jahr 1989) scheinen Zweifel an der Repräsentativität des Deutschen Ärzteblatts als Spiegel der ärztlichen Meinung zum Schwangerschaftsabbruch berechtigt.