Gerichtliche Strafverfolgung im Freistaat Sachsen. Zeitreihen 2001 bis 2011

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URI: http://hdl.handle.net/10900/92587
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-925870
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-33968
Dokumentart: Report
Date: 2012-05
Source: Statistische Berichte B VI 3 - j/11
Language: German
Faculty: Kriminologisches Repository
Department: Kriminologie
DDC Classifikation: 360 - Social problems and services; associations
Keywords: Strafverfolgung , Sachsen , Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie ist neben der Strafvollzugsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten amtlichen Datensammlungen zur Betrachtung der Kriminalitätslage. Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen der Strafgerichte und Entwicklung der gerichtlich registrierten Kriminalität. Als unverzichtbare Erkenntnisquelle für den Gesetzgeber, die Verwaltung, Öffentlichkeit und Wissenschaft dient sie zur Ermittlung der Ursachen, Erscheinungsformen und Entwicklung der Straffälligkeit. In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten, Entscheidungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens sowie Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils. Die Statistik berichtet ausführlich über die Art der Straftat, die Art und Höhe der Strafen sowie über angeordnete Maßnahmen und Maßregeln. Bei den Verurteilten werden detaillierte demografische Merkmale (z. B. Geschlecht, Alter zur Tatzeit, Staatsangehörigkeit) sowie kriminologische Besonderheiten (z. B. Untersuchungshaft, Vorstrafen, Täter-Opfer-Ausgleich) nachgewiesen. Das Datenmaterial wird über Zählkarten erhoben, die die Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte) bereitstellen. Die sächsischen Amtsgerichte übergeben die Daten des Jugendstrafrechts der Staatsanwaltschaft. Die Datenerfassung erfolgt generell bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und wird in elektronischer Form monatlich über e-Core an das Statistische Landesamt übersendet. Im Anhang des Berichtes sind die Zählkarten der Erhebung zum allgemeinen Strafrecht und Jugendstrafrecht sowie das ausführliche Straftatenverzeichnis, in dem alle im aktuellen Berichtsjahr gesondert zu erfassenden Straftatenarten aufgeführt sind, abgedruckt. Im vorliegenden Statistischen Bericht zur Strafverfolgungsstatistik werden Daten für die Jahre 2001 bis 2011 veröffentlicht. Hinweise und Anregungen zur weiteren Entwicklung des Berichts werden gern entgegengenommen.

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