Inhaltszusammenfassung:
Die bundeseinheitlich durchgeführte Justizvollzugsstatistik
ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie bildet innerhalb
der amtlichen Statistik neben der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik
und der Polizeilichen Kriminalstatistik
eine der wichtigsten Grundlagen zur Beurteilung der Kriminalitätslage.
Die Justizvollzugsstatistik gibt zum einen
Auskunft über die Struktur der Justizvollzugsanstalten des
Landes, deren Belegungskapazität, die tatsächliche Belegung
und über die Art des Vollzugs, einschließlich Untersuchungs-
und Abschiebungshaft. Zum anderen enthält
sie Angaben über die am Stichtag einsitzenden Strafgefangenen
und Sicherungsverwahrten nach Alter, Geschlecht,
Familienstand, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz,
Straftat, Dauer der Strafen, Art des Vollzugs und Häufigkeit
der Vorstrafen. Die Justizvollzugsstatistik gliedert sich
in zwei Erhebungen:
- monatliche Erhebung über den Bestand und die
Bewegung der Gefangenen,
- jährliche Stichtagserhebung am 31. März von demographischen
und kriminologischen Merkmalen der Strafgefangenen
und Sicherungsverwahrten.
Grundlage für diese Erhebungen sind die Nachweisungen
aus den Buchwerken der Justizvollzugsanstalten. Monatlich
werden aus diesen Buchwerken Angaben zur tatsächlichen
Auslastung und zur Gefangenenbewegung, getrennt
für Frauen und Männer im offenen, geschlossenen
sowie im Vollzug in freier Form, übernommen. Dabei wird
der Gefangenenbestand am Monatsende um 24 Uhr gezählt.
Nicht einbezogen werden die vorübergehend Abwesenden.
Gemäß Vollzugsgeschäftsordnung besteht für
den Leiter der Vollzugsgeschäftsstelle Auskunftspflicht.
Am 31. März eines jeden Jahres wird eine Stichtagserhebung
über demographische und kriminologische Merkmale
der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten durchgeführt.
Dabei werden die Gefangenen und Verwahrten
um 24 Uhr sowie, im Gegensatz zur monatlichen Erhebung
des Gefangenenbestandes, die zu diesem Zeitpunkt
vorübergehend Abwesenden gezählt. Von Untersuchungsgefangenen,
zu Strafarrest Verurteilten, Abschiebungsgefangenen
und Personen mit einer anderen Art der
Freiheitsentziehung werden keine näheren Angaben zur
Person bzw. Straftat erhoben.
In der Stichtagserhebung wird bei mehreren Straftaten
diejenige erfasst, die vom Gesetz mit der schwersten
Strafe bedroht ist. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit mit
der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik wird in der
Strafvollzugsstatistik ein abgestimmtes Straftatenverzeichnis
verwendet.
Die Maßnahme "Sicherungsverwahrung" wurde in den
neuen Bundesländern auf Grund des Einigungsvertrages
vor dem 1. August 1995 nicht angewandt. Bis zum Zeitpunkt
der Stichtagserhebung 2004 gab es in den sächsischen
Justizvollzugsanstalten noch keine Sicherungsverwahrten.
Es ist zu beachten, dass auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Freistaat
Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt von Anfang
2004 bis 2012 auch alle weiblichen Gefangenen aus
Thüringen und Sachsen-Anhalt in den sächsischen Justizvollzugsanstalten
untergebracht waren. Diese Verwaltungsvereinbarung
wurde vom Land Sachsen-Anhalt zum
31. Dezember 2012 gekündigt. Ab dem Berichtsjahr 2013
besteht diese Verwaltungsvereinbarung nur noch zwischen
dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen.
Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse des
Strafvollzugs am 31. März dargestellt. Der Freistaat Sachsen
verfügte über zehn Justizvollzugsanstalten.