Strafvollzug im Freistaat Sachsen 2016

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/92576
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-925768
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-33957
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2016-10
Originalveröffentlichung: Statistische Berichte B VI 6 - j/16
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafvollzug , Sachsen , Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die bundeseinheitlich durchgeführte Justizvollzugsstatistik ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie bildet innerhalb der amtlichen Statistik neben der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten Grundlagen zur Beurteilung der Kriminalitätslage. Die Justizvollzugsstatistik gibt zum einen Auskunft über die Struktur der Justizvollzugsanstalten des Landes, deren Belegungskapazität, die tatsächliche Belegung und über die Art des Vollzugs, einschließlich Untersuchungs- und Abschiebungshaft. Zum anderen enthält sie Angaben über die am Stichtag einsitzenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Straftat, Dauer der Strafen, Art des Vollzugs und Häufigkeit der Vorstrafen. Die Justizvollzugsstatistik gliedert sich in zwei Erhebungen: - monatliche Erhebung über den Bestand und die Bewegung der Gefangenen, - jährliche Stichtagserhebung am 31. März von demographischen und kriminologischen Merkmalen der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten. Grundlage für diese Erhebungen sind die Nachweisungen aus den Buchwerken der Justizvollzugsanstalten. Monatlich werden aus diesen Buchwerken Angaben zur tatsächlichen Auslastung und zur Gefangenenbewegung, getrennt für Frauen und Männer im offenen, geschlossenen sowie im Vollzug in freier Form, übernommen. Dabei wird der Gefangenenbestand am Monatsende um 24 Uhr gezählt. Nicht einbezogen werden die vorübergehend Abwesenden. Gemäß Vollzugsgeschäftsordnung besteht für den Leiter der Vollzugsgeschäftsstelle Auskunftspflicht. Am 31. März eines jeden Jahres wird eine Stichtagserhebung über demographische und kriminologische Merkmale der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten durchgeführt. Dabei werden die Gefangenen und Verwahrten um 24 Uhr sowie, im Gegensatz zur monatlichen Erhebung des Gefangenenbestandes, die zu diesem Zeitpunkt vorübergehend Abwesenden gezählt. Von Untersuchungsgefangenen, zu Strafarrest Verurteilten, Abschiebungsgefangenen und Personen mit einer anderen Art der Freiheitsentziehung werden keine näheren Angaben zur Person bzw. Straftat erhoben. In der Stichtagserhebung wird bei mehreren Straftaten diejenige erfasst, die vom Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit mit der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik wird in der Strafvollzugsstatistik ein abgestimmtes Straftatenverzeichnis verwendet. Die Maßnahme "Sicherungsverwahrung" wurde in den neuen Bundesländern auf Grund des Einigungsvertrages vor dem 1. August 1995 nicht angewandt. Bis zum Zeitpunkt der Stichtagserhebung 2004 gab es in den sächsischen Justizvollzugsanstalten noch keine Sicherungsverwahrten. Es ist zu beachten, dass auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt von Anfang 2004 bis 2012 auch alle weiblichen Gefangenen aus Thüringen und Sachsen-Anhalt in den sächsischen Justizvollzugsanstalten untergebracht waren. Diese Verwaltungsvereinbarung wurde vom Land Sachsen-Anhalt zum 31. Dezember 2012 gekündigt. Ab dem Berichtsjahr 2013 besteht diese Verwaltungsvereinbarung nur noch zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse des Strafvollzugs am 31. März dargestellt. Der Freistaat Sachsen verfügte über zehn Justizvollzugsanstalten.

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