Inhaltszusammenfassung:
Die bundeseinheitlich durchgeführte Justizvollzugsstatistik
ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie bildet innerhalb
der amtlichen Statistik neben der Gerichtlichen
Strafverfolgungsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik
eine der wichtigsten Grundlagen zur Beurteilung
der Kriminalitätslage.
Die Justizvollzugsstatistik gibt zum einen Auskunft über
die Struktur der Justizvollzugsanstalten des Landes,
deren Belegungskapazität, die tatsächliche Belegung und
über die Art des Vollzugs, einschließlich Untersuchungsund
Abschiebungshaft. Zum anderen enthält sie Angaben
über die am Stichtag einsitzenden Strafgefangenen und
Sicherungsverwahrten nach Alter, Geschlecht, Familienstand,
Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Straftat, Dauer der
Strafen, Art des Vollzugs und Häufigkeit der Vorstrafen.
Die Justizvollzugsstatistik gliedert sich in zwei Erhebungen:
- monatliche Erhebung über den Bestand und die
Bewegung der Gefangenen
- jährliche Stichtagserhebung am 31. März von demographischen
und kriminologischen Merkmalen der Strafgefangenen
und Sicherungsverwahrten.
Grundlage für diese Erhebungen sind die Nachweisungen
aus den Buchwerken der Justizvollzugsanstalten. Monatlich
werden aus diesen Buchwerken Angaben zur tatsächlichen
Auslastung und zur Gefangenenbewegung,
getrennt für Frauen und Männer im offenen sowie geschlossenen
Vollzug, übernommen. Dabei wird der Gefangenenbestand
am Monatsende um 24 Uhr gezählt.
Nicht einbezogen werden die vorübergehend Abwesenden.
Gemäß Vollzugsgeschäftsordnung besteht für den
Leiter der Vollzugsgeschäftsstelle Auskunftspflicht.
Am 31. März eines jeden Jahres wird eine Stichtagserhebung
über demographische und kriminologische Merkmale
der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten durchgeführt.
Dabei werden die Gefangenen und Verwahrten
um 24 Uhr sowie, im Gegensatz zur monatlichen Erhebung
des Gefangenenbestandes, die zu diesem Zeitpunkt
vorübergehend Abwesenden gezählt. Von Untersuchungsgefangenen,
zu Strafarrest Verurteilten, Abschiebungsgefangenen
und Personen mit einer anderen Art
der Freiheitsentziehung werden keine näheren Angaben
zur Person bzw. Straftat erhoben.
In der Stichtagserhebung wird bei mehreren Straftaten
diejenige erfasst, die vom Gesetz mit der schwersten
Strafe bedroht ist. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit mit
der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik wird in der
Strafvollzugsstatistik ein abgestimmtes Straftatenverzeichnis
verwendet.
Die Maßnahme "Sicherungsverwahrung" wurde in den
neuen Bundesländern auf Grund des Einigungsvertrages
vor dem 1. August 1995 nicht angewandt. Bis zum Zeitpunkt
der Stichtagserhebung 2004 gab es in den sächsischen
Justizvollzugsanstalten noch keine Sicherungsverwahrten.
Es ist zu beachten, dass auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung
zwischen dem Freistaat Sachsen, dem
Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt von
Anfang 2004 auch alle weiblichen Gefangenen aus Thüringen
und Sachsen-Anhalt in den sächsischen Justizvollzugsanstalten
untergebracht sind.
Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse des Strafvollzugs
am 31. März dargestellt.