Inhaltszusammenfassung:
Die bundeseinheitlich durchgeführte Justizvollzugsstatistik ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie bildet innerhalb der
amtlichen Statistik neben der Gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten
Grundlagen zur Beurteilung der Kriminalitätslage.
Die Justizvollzugsstatistik gibt zum einen Auskunft über die Struktur der Justizvollzugsanstalten des Landes, deren
Belegungskapazität, die tatsächliche Belegung und über die Art des Vollzugs, einschließlich Untersuchungs- und Abschiebungshaft.
Zum anderen enthält sie Angaben über die am Stichtag einsitzenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten
nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Straftat, Dauer der Strafen, Art des
Vollzugs und Häufigkeit der Vorstrafen.
Die Justizvollzugsstatistik gliedert sich in zwei Erhebungen:
- monatliche Erhebung über den Bestand und die Bewegung der Gefangenen
- jährliche Stichtagserhebung am 31. März von demographischen und kriminologischen Merkmalen der Strafgefangenen
und Sicherungsverwahrten.
Grundlage für diese Erhebungen sind die Nachweisungen aus den Buchwerken der Justizvollzugsanstalten. Monatlich
werden aus diesen Buchwerken Angaben zur tatsächlichen Auslastung und zur Gefangenenbewegung, getrennt für
Frauen und Männer im offenen sowie geschlossenen Vollzug, übernommen. Dabei wird der Gefangenenbestand am
Monatsende um 24 Uhr gezählt. Nicht einbezogen werden die vorübergehend Abwesenden. Gemäß Vollzugsgeschäftsordnung
besteht für den Leiter der Vollzugsgeschäftsstelle Auskunftspflicht.
Am 31. März eines jeden Jahres wird eine Stichtagserhebung über demographische und kriminologische Merkmale der
Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten durchgeführt. Dabei werden die Gefangenen und Verwahrten um 24 Uhr
sowie, im Gegensatz zur monatlichen Erhebung des Gefangenenbestandes, die zu diesem Zeitpunkt vorübergehend
Abwesenden gezählt. Von Untersuchungsgefangenen, zu Strafarrest Verurteilten, Abschiebungsgefangenen und Personen
mit einer anderen Art der Freiheitsentziehung werden keine näheren Angaben zur Person bzw. Straftat erhoben.
In der Stichtagserhebung wird bei mehreren Straftaten diejenige erfasst, die vom Gesetz mit der schwersten Strafe
bedroht ist. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit mit der gerichtlichen Strafverfolgungsstatistik wird in der Strafvollzugsstatistik
ein abgestimmtes Straftatenverzeichnis verwendet.
Die Maßnahme "Sicherungsverwahrung" wurde in den neuen Bundesländern auf Grund des Einigungsvertrages vor
dem 1. August 1995 nicht angewandt. Bis zum Zeitpunkt der Stichtagserhebung 2004 gab es in den sächsischen Justizvollzugsanstalten
noch keine Sicherungsverwahrten.
Es ist zu beachten, dass auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Freistaat
Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt von Anfang 2004 auch alle weiblichen Gefangenen aus Thüringen und Sachsen-
Anhalt in den sächsischen Justizvollzugsanstalten untergebracht sind.
Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der beiden Erhebungen des Strafvollzugs am Stichtag 31. März zusammengefasst
dargestellt.