Inhaltszusammenfassung:
Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik
ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie ist neben der Strafvollzugsstatistik
und der Polizeilichen Kriminalstatistik eine
der wichtigsten amtlichen Datensammlungen zur Betrachtung
der Kriminalitätslage.
Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen
der Strafgerichte und Entwicklung der gerichtlich registrierten
Kriminalität. Als unverzichtbare Erkenntnisquelle für den
Gesetzgeber, die Verwaltung, Öffentlichkeit und Wissenschaft
dient sie zur Ermittlung der Ursachen, Erscheinungsformen
und Entwicklung der Straffälligkeit.
In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten
nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen
wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens
durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig
abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten,
Entscheidungen vor Eröffnung des
Hauptverfahrens sowie Entscheidungen nach Rechtskraft
des Urteils. Die Statistik berichtet ausführlich über die Art der
Straftat, die Art und Höhe der erkannten Strafen sowie über
angeordnete Maßnahmen und Maßregeln. Bei den Verurteilten
werden detaillierte demographische Merkmale (z. B.
Geschlecht, Alter zur Tatzeit, Staatsangehörigkeit) sowie
kriminologische Besonderheiten (z. B. Untersuchungshaft,
Vorstrafen, Täter-Opfer-Ausgleich) nachgewiesen.
Das Datenmaterial wird über Zählkarten erhoben, die die
Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte)
bereitstellen. Die sächsischen Amtsgerichte übergeben
die Daten des Jugendstrafrechts der Staatsanwaltschaft.
Die Datenerfassung erfolgt generell bei der zuständigen
Staatsanwaltschaft und wird in elektronischer Form monatlich
über e-Core an das Statistische Landesamt übersendet.
Im Anhang des Berichtes sind die Zählkarten der Erhebung
zum allgemeinen Strafrecht und Jugendstrafrecht abgedruckt.
Die in diesem Bericht dargestellten Tabellen (außer Tabelle
8) enthalten lediglich Kurzfassungen des Straftatenverzeichnisses.
Sie werden nach Straftatengruppen strukturiert,
die einerseits die Zusammenstellung der bis Mitte der 1990er
Jahre bundesweit üblichen neun Hauptdeliktsgruppen ermöglichen.
Andererseits gehen sie durch die erweiterte Darstellung
stärker auf die Interessen der Datennutzer ein.
Der vorliegende Statistische Bericht zur Strafverfolgungsstatistik
erscheint mit der detaillierten Auswertung eines Berichtsjahres
seit 2001. Hinweise und Anregungen zur weiteren
Entwicklung des Statistischen Berichts werden gern
entgegengenommen.