Inhaltszusammenfassung:
Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik
ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie ist neben
der Strafvollzugsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik
eine der wichtigsten amtlichen Datensammlungen
zur Betrachtung der Kriminalitätslage.
Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen
der Strafgerichte und Entwicklung der gerichtlich
registrierten Kriminalität. Als unverzichtbare Erkenntnisquelle
für den Gesetzgeber, die Verwaltung, Öffentlichkeit
und Wissenschaft dient sie zur Ermittlung der Ursachen,
Erscheinungsformen und Entwicklung der Straffälligkeit.
In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten
nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen
wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des
Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss
rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst
werden Ordnungswidrigkeiten, Entscheidungen vor Eröffnung
des Hauptverfahrens sowie Entscheidungen nach
Rechtskraft des Urteils. Die Statistik berichtet ausführlich
über die Art der Straftat, die Art und Höhe der erkannten
Strafen sowie über angeordnete Maßnahmen und Maßregeln.
Bei den Verurteilten werden detaillierte demographische
Merkmale (z. B. Geschlecht, Alter zur Tatzeit,
Staatsangehörigkeit) sowie kriminologische Besonderheiten
(z. B. Untersuchungshaft, Vorstrafen, Täter-Opfer-
Ausgleich) nachgewiesen.
Das Datenmaterial wird über Zählkarten erhoben, die die
Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften,
Amtsgerichte) bereitstellen. Die sächsischen Amtsgerichte
übergeben die Daten des Jugendstrafrechts der
Staatsanwaltschaft. Die Datenerfassung erfolgt generell
bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und wird in elektronischer
Form monatlich über e-Core an das Statistische
Landesamt übersendet. Im Anhang des Berichtes sind
die Zählkarten der Erhebung zum allgemeinen Strafrecht
und Jugendstrafrecht sowie das ausführliche Straftatenverzeichnis,
in dem alle im Berichtsjahr gesondert zu
erfassenden Straftatenarten aufgeführt sind, abgedruckt.
Die in diesem Bericht dargestellten Tabellen (außer Tabelle
8) enthalten lediglich Kurzfassungen des Straftatenverzeichnisses.
Sie werden nach Straftatengruppen strukturiert,
die einerseits die Zusammenstellung der bis Mitte
der 1990er Jahre bundesweit üblichen neun Hauptdeliktsgruppen
ermöglichen. Andererseits gehen sie durch
die erweiterte Darstellung stärker auf die Interessen der
Datennutzer ein.
Der vorliegende Statistische Bericht zur Strafverfolgungsstatistik
erscheint mit der detaillierten Auswertung eines
Berichtsjahres seit 2001. Neben dem Jahresbericht wird
ein zweiter Bericht herausgegeben, der ausführliche
Zeitreihen enthält.
Hinweise und Anregungen zur weiteren Entwicklung der
Statistischen Berichte werden gern entgegengenommen.
Rechtsgrundlage
Die monatlichen Erhebungen der Strafverfolgungsstatistik
werden auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des
Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Führung
der Strafverfolgungsstatistik (VwV StVerfSt) vom
19. Dezember 2001 (SächsJMBl. S. 14, AZ: 4206-I.3a-
440/93) i. V. m. dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke
(Bundesstatistikgesetz-BStatG) vom
22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert
durch Art. 3 des Gesetzes vom 7. September 2007
(BGBl. I S. 2246) und dem Sächsischen Statistikgesetz
(SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453),
zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom
6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168) durchgeführt.