Gerichtliche Strafverfolgung im Freistaat Sachsen 2011

DSpace Repositorium (Manakin basiert)


Dateien:

Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/91232
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-912320
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-32613
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2012
Originalveröffentlichung: Statistische Berichte B VI 1 - j/11
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafverfolgung , Sachsen , Statistik
Zur Langanzeige

Inhaltszusammenfassung:

Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie ist neben der Strafvollzugsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten amtlichen Datensammlungen zur Betrachtung der Kriminalitätslage. Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen der Strafgerichte und Entwicklung der gerichtlich registrierten Kriminalität. Als unverzichtbare Erkenntnisquelle für den Gesetzgeber, die Verwaltung, Öffentlichkeit und Wissenschaft dient sie zur Ermittlung der Ursachen, Erscheinungsformen und Entwicklung der Straffälligkeit. In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten, Entscheidungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens sowie Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils. Die Statistik berichtet ausführlich über die Art der Straftat, die Art und Höhe der erkannten Strafen sowie über angeordnete Maßnahmen und Maßregeln. Bei den Verurteilten werden detaillierte demographische Merkmale (z. B. Geschlecht, Alter zur Tatzeit, Staatsangehörigkeit) sowie kriminologische Besonderheiten (z. B. Untersuchungshaft, Vorstrafen, Täter-Opfer- Ausgleich) nachgewiesen. Das Datenmaterial wird über Zählkarten erhoben, die die Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte) bereitstellen. Die sächsischen Amtsgerichte übergeben die Daten des Jugendstrafrechts der Staatsanwaltschaft. Die Datenerfassung erfolgt generell bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und wird in elektronischer Form monatlich über e-Core an das Statistische Landesamt übersendet. Im Anhang des Berichtes sind die Zählkarten der Erhebung zum allgemeinen Strafrecht und Jugendstrafrecht sowie das ausführliche Straftatenverzeichnis, in dem alle im Berichtsjahr gesondert zu erfassenden Straftatenarten aufgeführt sind, abgedruckt. Die in diesem Bericht dargestellten Tabellen (außer Tabelle 8) enthalten lediglich Kurzfassungen des Straftatenverzeichnisses. Sie werden nach Straftatengruppen strukturiert, die einerseits die Zusammenstellung der bis Mitte der 1990er Jahre bundesweit üblichen neun Hauptdeliktsgruppen ermöglichen. Andererseits gehen sie durch die erweiterte Darstellung stärker auf die Interessen der Datennutzer ein. Der vorliegende Statistische Bericht zur Strafverfolgungsstatistik erscheint mit der detaillierten Auswertung eines Berichtsjahres seit 2001. Neben dem Jahresbericht wird ein zweiter Bericht herausgegeben, der ausführliche Zeitreihen enthält. Hinweise und Anregungen zur weiteren Entwicklung der Statistischen Berichte werden gern entgegengenommen. Rechtsgrundlage Die monatlichen Erhebungen der Strafverfolgungsstatistik werden auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Führung der Strafverfolgungsstatistik (VwV StVerfSt) vom 19. Dezember 2001 (SächsJMBl. S. 14, AZ: 4206-I.3a- 440/93) i. V. m. dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz-BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) und dem Sächsischen Statistikgesetz (SächsStatG) vom 17. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 453), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 6. Juni 2002 (SächsGVBl. S. 168) durchgeführt.

Das Dokument erscheint in: