Inhaltszusammenfassung:
Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie ist neben der
Strafvollzugsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten amtlichen Datensammlungen zur Betrachtung
der Kriminalitätslage.
Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen der Strafgerichte und Entwicklung der gerichtlich registrierten
Kriminalität. Als unverzichtbare Erkenntnisquelle für den Gesetzgeber, die Verwaltung, Öffentlichkeit und Wissenschaft
dient sie zur Ermittlung der Ursachen, Erscheinungsformen und Entwicklung der Straffälligkeit.
In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen
wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig
abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten, Entscheidungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens
sowie Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils. Die Statistik berichtet ausführlich über die Art der Straftat,
die Art und Höhe der erkannten Strafen sowie über angeordnete Maßnahmen und Maßregeln. Bei den Verurteilten
werden detaillierte demographische Merkmale (z. B. Geschlecht, Alter zur Tatzeit, Staatsangehörigkeit) sowie kriminologische
Besonderheiten (z. B. Untersuchungshaft, Vorstrafen, Täter-Opfer-Ausgleich) nachgewiesen.
Das Datenmaterial wird über Zählkarten erhoben, die die Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte)
bereitstellen. Die sächsischen Amtsgerichte übergeben die Daten des Jugendstrafrechts der Staatsanwaltschaft.
Die Datenerfassung erfolgt generell bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und wird in elektronischer Form monatlich
per E-Mail an das Statistische Landesamt übersendet. Im Anhang des Berichtes sind die Zählkarten der Erhebung zum
allgemeinen Strafrecht und Jugendstrafrecht sowie das ausführliche Straftatenverzeichnis, in dem alle im Berichtsjahr
gesondert zu erfassenden Straftatenarten aufgeführt sind, abgedruckt.
Die in diesem Bericht dargestellten Tabellen (außer Tabelle 8) enthalten lediglich Kurzfassungen des Straftatenverzeichnisses.
Sie werden nach Straftatengruppen strukturiert, die einerseits die Zusammenstellung der bis Mitte der 90er
Jahre bundesweit üblichen neun Hauptdeliktsgruppen ermöglichen. Andererseits gehen sie durch die erweiterte Darstellung
stärker auf die Interessen der Datennutzer ein.
Der vorliegende Statistische Bericht zur Strafverfolgungsstatistik erscheint mit der detaillierten Auswertung eines Berichtsjahres
seit 2001. Neben dem Jahresbericht wird ein zweiter Bericht herausgegeben, der ausführliche Zeitreihen
enthält. Hinweise und Anregungen zur weiteren Entwicklung der Statistischen Berichte werden gern entgegengenommen.