Inhaltszusammenfassung:
Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik
ist eine koordinierte Länderstatistik.
Sie ist neben der Strafvollzugsstatistik und
der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten
amtlichen Datensammlungen zur Betrachtung
der Kriminalitätslage.
Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen
der Strafgerichte und Entwicklung
der gerichtlich registrierten Kriminalität. Sie liefert
Informationsmaterial zur Ermittlung der
Ursachen, Erscheinungsformen und Entwicklung
der Straffälligkeit.
In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten
nachgewiesen, gegen die rechtskräftig
Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren
nach Eröffnung des Hauptverfahrens
durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig
abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst
werden Entscheidungen vor Eröffnung
des Hauptverfahrens, Entscheidungen nach
Rechtskraft des Urteils sowie Ordnungswidrigkeiten.
Die Statistik berichtet ausführlich über
die Art der Straftat, die Art und Höhe der erkannten
Strafen sowie über angeordnete Maßnahmen
und Maßregeln. Bei den Verurteilten
werden detaillierte personenbezogene Merkmale
(z. B. Geschlecht, Alter zur Tatzeit, Staatsangehörigkeit)
sowie kriminologische Besonderheiten
(z. B. Untersuchungshaft, Vorstrafen,
Täter-Opfer-Ausgleich) nachgewiesen.
Die monatlichen Erhebungen der Strafverfolgungsstatistik
werden für das Land Sachsen-
Anhalt auf der Grundlage der AV des MJ über
die Erfassung von statistischen Daten über die
Strafverfolgung vom 18.01.2007 - 4206-401.1;
MBl. LSA 2007 S. 41 i. V. m. dem Landesstatistikgesetz
Sachsen-Anhalt (StatG-LSA) vom
18.05.1995 (GVBl. LSA S. 130), zuletzt geändert
durch Art. 47 des Gesetzes vom
18.11.2005 (GVBl. LSA S. 698, 707) durchgeführt.
Über die angezeigten und aufgeklärten Straftaten
sowie über die ermittelten Tatverdächtigen
informiert die Polizeiliche Kriminalstatistik, welche
vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt
herausgegeben wird.