Strafverfolgung 2015. Land Sachsen-Anhalt

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URI: http://hdl.handle.net/10900/91176
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-911761
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-32557
Dokumentart: Report
Date: 2016-10
Source: Statistische Berichte B VI j/15
Language: German
Faculty: Kriminologisches Repository
Department: Kriminologie
DDC Classifikation: 360 - Social problems and services; associations
Keywords: Strafverfolgung, Sachsen-Anhalt, Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie ist neben der Strafvollzugsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten amtlichen Datensammlungen zur Betrachtung der Kriminalitätslage. Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen der Strafgerichte und Entwicklung der gerichtlich registrierten Kriminalität. Sie liefert Informationsmaterial zur Ermittlung der Ursachen, Erscheinungsformen und Entwicklung der Straffälligkeit. In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst werden Entscheidungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens, Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils sowie Ordnungswidrigkeiten. Die Statistik berichtet ausführlich über die Art der Straftat, die Art und Höhe der erkannten Strafen sowie über angeordnete Maßnahmen und Maßregeln. Bei den Verurteilten werden detaillierte personenbezogene Merkmale (z. B. Geschlecht, Alter zur Tatzeit, Staatsangehörigkeit) sowie kriminologische Besonderheiten (z. B. Untersuchungshaft, Vorstrafen, Täter-Opfer-Ausgleich) nachgewiesen. Die monatlichen Erhebungen der Strafverfolgungsstatistik werden für das Land Sachsen- Anhalt auf der Grundlage der AV des MJ über die Erfassung von statistischen Daten über die Strafverfolgung vom 18.01.2007 - 4206-401.1; MBl. LSA 2007 S. 41 i. V. m. dem Landesstatistikgesetz Sachsen-Anhalt (StatG-LSA) vom 18.05.1995 (GVBl. LSA S. 130), zuletzt geändert durch Art. 47 des Gesetzes vom 18.11.2005 (GVBl. LSA S. 698, 707) durchgeführt. Über die angezeigten und aufgeklärten Straftaten sowie über die ermittelten Tatverdächtigen informiert die Polizeiliche Kriminalstatistik, welche vom Landeskriminalamt LSA herausgegeben wird.

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