Inhaltszusammenfassung:
Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik
ist eine koordinierte Länderstatistik.
Sie ist neben der Strafvollzugsstatistik und
der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten
amtlichen Datensammlungen zur Betrachtung
der Kriminalitätslage.
Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen
der Strafgerichte und Entwicklung
der gerichtlich registrierten Kriminalität. Sie
dient zur Ermittlung der Ursachen, Erscheinungsformen
und Entwicklung der Straffälligkeit.
In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten
nachgewiesen, gegen die rechtskräftig
Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren
nach Eröffnung des Hauptverfahrens
durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig
abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst
werden Ordnungswidrigkeiten, Entscheidungen
vor Eröffnung des Hauptverfahrens sowie
Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils.
Die Statistik berichtet ausführlich über die
Art der Straftat, die Art und Höhe der erkannten
Strafen sowie über angeordnete Maßnahmen
und Maßregeln. Bei den Verurteilten werden
detaillierte demographische Merkmale (z. B.
Geschlecht, Alter zur Tatzeit, Staatsangehörigkeit)
sowie kriminologische Besonderheiten
(z. B. Untersuchungshaft, Vorstrafen, Täter-
Opfer-Ausgleich) nachgewiesen.
Die monatlichen Erhebungen der Strafverfolgungsstatistik
werden für das Land Sachsen-
Anhalt auf der Grundlage der AO des MJ über
die Erfassung von statistischen Daten über die
Strafverfolgung vom 18.01.2007 - 4206-401.1;
JMBl. LSA Nr. 4/2007 vom 29.01.2007 i. V. m.
dem Landesstatistikgesetz Sachsen-Anhalt
(LStatG-LSA) vom 18.05.1995 (GVBl. LSA
S. 130), zuletzt geändert durch Art. 47 des Gesetzes
vom 18.11.2005 (GVBl. LSA S. 698,
707) durchgeführt.
Über die angezeigten und aufgeklärten Straftaten
sowie über die ermittelten Tatverdächtigen
informiert die Polizeiliche Kriminalstatistik.