Strafverfolgung 2012. Land Sachsen-Anhalt

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/91173
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-911738
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-32554
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2013-11
Originalveröffentlichung: Statistische Berichte B VI j/12
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafverfolgung, Sachsen-Anhalt, Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die bundeseinheitlich durchgeführte Strafverfolgungsstatistik ist eine koordinierte Länderstatistik. Sie ist neben der Strafvollzugsstatistik und der Polizeilichen Kriminalstatistik eine der wichtigsten amtlichen Datensammlungen zur Betrachtung der Kriminalitätslage. Die Statistik gibt einen Überblick über die Entscheidungen der Strafgerichte und Entwicklung der gerichtlich registrierten Kriminalität. Sie dient zur Ermittlung der Ursachen, Erscheinungsformen und Entwicklung der Straffälligkeit. In der Strafverfolgungsstatistik werden alle Abgeurteilten nachgewiesen, gegen die rechtskräftig Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Nicht erfasst werden Ordnungswidrigkeiten, Entscheidungen vor Eröffnung des Hauptverfahrens sowie Entscheidungen nach Rechtskraft des Urteils. Die Statistik berichtet ausführlich über die Art der Straftat, die Art und Höhe der erkannten Strafen sowie über angeordnete Maßnahmen und Maßregeln. Bei den Verurteilten werden detaillierte demographische Merkmale (z. B. Geschlecht, Alter zur Tatzeit, Staatsangehörigkeit) sowie kriminologische Besonderheiten (z. B. Untersuchungshaft, Vorstrafen, Täter- Opfer-Ausgleich) nachgewiesen. Die monatlichen Erhebungen der Strafverfolgungsstatistik werden für das Land Sachsen- Anhalt auf der Grundlage der AO des MJ über die Erfassung von statistischen Daten über die Strafverfolgung vom 18.01.2007 - 4206-401.1; JMBl. LSA Nr. 4/2007 vom 29.01.2007 i.V.m. dem Landesstatistikgesetz Sachsen-Anhalt (LStatG-LSA) vom 18.05.1995 (GVBl. LSA S. 130), zuletzt geändert durch Art. 47 des Gesetzes vom 18.11.2005 (GVBl. LSA S. 698, 707) durchgeführt. Über die angezeigten und aufgeklärten Straftaten sowie über die ermittelten Tatverdächtigen informiert die Polizeiliche Kriminalstatistik.

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