Inhaltszusammenfassung:
Die Strafvollzugsstatistik erfasst die Gefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten auf der Grundlage
ihres so genannten Buchwerkes, getrennt für Männer und Frauen sowie im offenen und geschlossenen Vollzug
einschließlich Jugendstrafvollzug. Thüringen verfügte zum Stichtag 31.3.2018 über vier Justizvollzugsanstalten
und eine Jugendstrafanstalt. Alle Anstalten verfügten über die Möglichkeit des offenen Vollzugs.
Seit 1995 werden die weiblichen Gefangenen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Freistaaten
Sachsen und Thüringen zum Vollzug der Freiheitsstrafe vorwiegend nach Sachsen verlegt. Die männlichen Sicherungsverwahrten werden nach einem Staatsvertrag mit dem Land Hessen in einer hessischen
Justizvollzugsanstalt untergebracht. Nur in Ausnahmefällen gibt es noch vereinzelt Sicherungsverwahrte in den Thüringer
Justizvollzugsanstalten. Rechtsgrundlage der Strafvollzugsstatistik sind die Nummern 56 Abs. 1-3 und 57 der Vollzugsgeschäftsordnung (VGO).
Zum Stichtag 31. März eines jeden Jahres werden Strukturdaten nach verschiedenen demographischen und
kriminologischen Aspekten aller wegen Verbüßung einer Freiheitsstrafe (einschließlich Ersatzfreiheitsstrafe)
oder Jugendstrafe einsitzenden Gefangenen erfasst. Erste Veröffentlichungen dazu erfolgten im Februar 1995 für die Berichtsjahre 1991 bis 1994. Seitdem
erscheint jährlich ein Statistischer Bericht über die Stichtagserhebung zum 31. März.