Strafgefangene und Verwahrte in den Justizvollzugsanstalten Thüringens am 31.3.2018

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/90620
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-906207
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-32001
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2018-11
Originalveröffentlichung: Statistischer Bericht B VI - j / 18
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafvollzug , Thüringen , Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die Strafvollzugsstatistik erfasst die Gefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten auf der Grundlage ihres so genannten Buchwerkes, getrennt für Männer und Frauen sowie im offenen und geschlossenen Vollzug einschließlich Jugendstrafvollzug. Thüringen verfügte zum Stichtag 31.3.2018 über vier Justizvollzugsanstalten und eine Jugendstrafanstalt. Alle Anstalten verfügten über die Möglichkeit des offenen Vollzugs. Seit 1995 werden die weiblichen Gefangenen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen zum Vollzug der Freiheitsstrafe vorwiegend nach Sachsen verlegt. Die männlichen Sicherungsverwahrten werden nach einem Staatsvertrag mit dem Land Hessen in einer hessischen Justizvollzugsanstalt untergebracht. Nur in Ausnahmefällen gibt es noch vereinzelt Sicherungsverwahrte in den Thüringer Justizvollzugsanstalten. Rechtsgrundlage der Strafvollzugsstatistik sind die Nummern 56 Abs. 1-3 und 57 der Vollzugsgeschäftsordnung (VGO). Zum Stichtag 31. März eines jeden Jahres werden Strukturdaten nach verschiedenen demographischen und kriminologischen Aspekten aller wegen Verbüßung einer Freiheitsstrafe (einschließlich Ersatzfreiheitsstrafe) oder Jugendstrafe einsitzenden Gefangenen erfasst. Erste Veröffentlichungen dazu erfolgten im Februar 1995 für die Berichtsjahre 1991 bis 1994. Seitdem erscheint jährlich ein Statistischer Bericht über die Stichtagserhebung zum 31. März.

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