Inhaltszusammenfassung:
Die Strafvollzugsstatistik erfasst die Gefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten auf der Grundlage
ihres so genannten Buchwerkes, getrennt für Männer und Frauen sowie im offenen und geschlossenen Vollzug
einschließlich Jugendstrafvollzug. Thüringen verfügt zur Zeit über insgesamt fünf Justizvollzugsanstalten sowie
eine Jugendstrafanstalt und eine Jugendarrestanstalt. Es besteht bei vier Justizvollzugsanstalten und der
Jugendstrafanstalt eine Abteilung des offenen Vollzugs.
Ab 1995 werden die weiblichen Gefangenen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Freistaaten
Sachsen und Thüringen zum Vollzug der Freiheitsstrafe vorwiegend nach Sachsen verlegt.
Rechtsgrundlage der Strafvollzugsstatistik sind die Nummern 56 Abs. 1-3 und 57 der Vollzugsgeschäftsordnung (VGO).
Zum Stichtag 31. März eines jeden Jahres werden Strukturdaten nach verschiedenen demographischen und
kriminologischen Aspekten aller wegen Verbüßung einer Freiheitsstrafe (einschließlich Ersatzfreiheitsstrafe)
oder Jugendstrafe einsitzenden Gefangenen erfasst. Erste Veröffentlichungen dazu erfolgten im Februar 1995 für die Berichtsjahre 1991 bis 1994. Seitdem
erscheint jährlich ein statistischer Bericht über die Stichtagserhebung zum 31. März. Alle im Laufe eines Jahres eingewiesenen und entlassenen Personen (Gefangenenbewegung) werden in einem
gesonderten Statistischen Bericht jeweils Anfang eines jeden Jahres veröffentlicht.