Strafgefangene und Verwahrte in den Justizvollzugsanstalten Thüringens am 31.3.2009

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/90550
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-905504
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-31931
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2010-01
Originalveröffentlichung: Statistischer Bericht B VI - j / 09
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafvollzug , Thüringen , Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die Strafvollzugsstatistik erfasst die Gefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten auf der Grundlage ihres so genannten Buchwerkes, getrennt für Männer und Frauen sowie im offenen und geschlossenen Vollzug einschließlich Jugendstrafvollzug. Thüringen verfügt zur Zeit über insgesamt fünf Justizvollzugsanstalten sowie eine Jugendstrafanstalt und eine Jugendarrestanstalt. Außerdem besteht bei vier Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt eine Abteilung des offenen Vollzugs. Weibliche Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten Thüringens werden nur bis zum Jahre 1994 gesondert nachgewiesen. Ab 1995 werden die weiblichen Gefangenen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den Freistaaten Sachsen und Thüringen zum Vollzug der Freiheitsstrafe vorwiegend nach Sachsen verlegt. Rechtsgrundlage dieser Erhebung sind die Nummern 72 Abs. 1-3 und 73 der Vollzugsgeschäftsordnung (VGO). Zum Stichtag 31. März eines jeden Jahres werden Strukturdaten nach verschiedenen demographischen und kriminologischen Aspekten aller wegen Verbüßung einer Freiheitsstrafe (einschließlich Ersatzfreiheitsstrafe) oder Jugendstrafe einsitzenden Gefangenen erfasst. Erste Veröffentlichungen dazu erfolgten im Februar 1995 für die Berichtsjahre 1991 bis 1994. Im vorliegenden Bericht werden diese Ergebnisse für das Jahr 2009 dokumentiert. Weitere Veröffentlichungen erscheinen im September eines jeden Jahres. Alle im Laufe eines Jahres eingewiesenen und entlassenen Personen (Gefangenenbewegung) werden in einem gesonderten statistischen Bericht jeweils im Februar eines jeden Jahres veröffentlicht.

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