Bedarfe und Rechte von Opfern im Strafverfahren - Informationen und Empfehlungen für Polizei, Justiz und Opferunterstützungseinrichtungen.

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dc.contributor Zoom – Gesellschaft für prospektive Entwicklungen e.V.
dc.contributor Deutsche Hochschule der Polizei
dc.contributor.author Kotlenga, Sandra
dc.contributor.author Nägele, Barbara
dc.contributor.author Nowak, Sabine
dc.date.accessioned 2019-07-15T09:13:02Z
dc.date.available 2019-07-15T09:13:02Z
dc.date.issued 2016-02
dc.identifier.uri http://hdl.handle.net/10900/90520
dc.identifier.uri http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-905205 de_DE
dc.identifier.uri http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-905205 de_DE
dc.identifier.uri http://dx.doi.org/10.15496/publikation-31901
dc.description.abstract Wenn die Polizei informiert wird, muss sie bei einem Verdacht auf eine Straftat ein Ermittlungsverfahren einleiten. Einfache Körperverletzungsdelikte werden nur auf Antrag verfolgt (Antragsdelikt), während sexualisierte Gewalt ein Offizialdelikt ist, d.h. es wird ohne Rücksicht auf den Willen des Opfers ermittelt. Allerdings können auch Körperverletzungsdelikte von Amts wegen verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellt. Die Richtlinien sehen vor, dass bei einer Körperverletzung in einer engen Lebensgemeinschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu bejahen ist. Deswegen wird die Polizei bei familiärer Gewalt oder Partnergewalt auch ohne Antrag Ermittlungen anstellen, wenn sie von dem Vorfall erfährt. Bei hinreichendem Tatverdacht wird die Staatsanwaltschaft Anklage erheben. Vor dem Strafgericht wird dann entschieden, ob eine Einstellung des Verfahrens, ein Freispruch oder eine Verurteilung erfolgt. Das Projekt INASC (Improving Needs Assessment and Victims Support in Domnestic Violence Related Criminal Proceedings) stellte die Befunde einer Studie zur Erfahrungen von Opfern häuslicher Gewalt im Strafverfahren vor. Hierbei werden Informationen und Empfehlungen vor allem für Justiz, Polizei und Opferunterstützungseinrichtungen gegeben. de_DE
dc.language.iso de de_DE
dc.publisher Universität Tübingen de_DE
dc.publisher Universität Tübingen de_DE
dc.subject.classification Häusliche Gewalt , Strafverfahren , Viktimologie de_DE
dc.subject.ddc 360 de_DE
dc.title Bedarfe und Rechte von Opfern im Strafverfahren - Informationen und Empfehlungen für Polizei, Justiz und Opferunterstützungseinrichtungen. de_DE
dc.title Befunde einer Studie zu Erfahrungen von Opfern häuslicher Gewalt im Strafverfahren vor dem Hintergrund der deutschen Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie de_DE
dc.type Report de_DE
utue.publikation.fachbereich Kriminologie de_DE
utue.publikation.fakultaet Das kriminologische Repository des <a href="http://www.fidkrim.de">Fachinformationsdienstes Kriminologie</a> enthält forschungs- und fachrelevante Literatur mit dem Schwerpunkt auf "graue Literatur" (Berichte von Ministerien, amtliche Statistiken etc.). Alle Dokumente werden auch in der kriminologischen Literaturdatenbank <a href="https://krimdok.uni-tuebingen.de">KrimDok</a> nachgewiesen. de_DE
utue.opus.portal kdoku de_DE
utue.publikation.noppn yes de_DE

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