Inhaltszusammenfassung:
Die Justizgeschäftsstatistiken widerspiegeln die Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Es werden der
Geschäftsanfall, die Geschäftsentwicklung und Angaben zur Rechtsprechung bei den ordentlichen Gerichten,
Fachgerichten sowie Staatsanwaltschaften erfasst und aufbereitet.
In Thüringen wurden die Geschäftsstatistiken im Bereich der Rechtspflege mit den Familien- und
Arbeitsrechtssachen im Jahr 1991 eingeführt.
Im Jahr 1993 erfolgte die erstmalige Erhebung der Statistiken im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht, der
Staatsanwaltschaften sowie der Rehabilitierungsverfahren, 1994 die der Finanzgerichtsbarkeit.
Alle im vorliegenden Bericht aufgeführten Justizgeschäftsstatistiken basieren auf jeweiligen Verwaltungsvorschriften
des Thüringer Justizministeriums.
In Folge des mit Wirkung zum 1.9.2009 in Kraft getretenen FGG- Reformgesetzes erfolgte eine grundlegende
Reformierung gerichtlicher Verfahren in Familiensachen. Die daraus folgende Anpassung der Familienstatistik
in Form neuer Merkmale ab September 2009 ermöglicht keine Vergleichbarkeit zum vorangegangenen
Teilzeitraum Januar bis August 2009. Damit ist keine Darstellung von Jahresergebnissen der
Familienstatistik für 2009 möglich.