Inhaltszusammenfassung:
Grundlage ihres so genannten Buchwerkes, getrennt für Männer und Frauen sowie im offenen und
geschlossenen Vollzug einschließlich Jugendstrafvollzug.
Thüringen verfügt zurzeit über insgesamt fünf Justizvollzugsanstalten und eine Jugendstrafanstalt. Außerdem
besteht bei vier Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt eine Abteilung des offenen Vollzugs.
Weibliche Strafgefangene in den Justizvollzugsanstalten Thüringens werden nur bis zum Jahre 1994 gesondert
nachgewiesen. Ab 1995 werden die weiblichen Gefangenen auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen den
Freistaaten Sachsen und Thüringen zum Vollzug der Freiheitsstrafe vorwiegend nach Sachsen verlegt.
Rechtsgrundlage der Strafvollzugsstatistik sind die Nummern 56 Abs. 1-3 und 57 der Vollzugsgeschäftsordnung
(VGO).
Im vorliegenden Bericht werden alle im Laufe eines Jahres eingewiesenen und entlassenen Personen
(Gefangenenbewegung) dokumentiert.
Erste Veröffentlichungen dazu erfolgten im Februar 1995 für die Jahre 1991 bis 1994.
Zum Stichtag 31. März eines jeden Jahres werden Strukturdaten nach verschiedenen demographischen und
kriminologischen Aspekten aller wegen Verbüßung einer Freiheitsstrafe (einschließlich Ersatzfreiheitsstrafe) oder
Jugendstrafe einsitzenden Gefangenen erfasst und in einem gesonderten Statistischen Bericht veröffentlichterstmalige
Herausgabe Februar 1995 für die Jahre 1991 bis 1994.