Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen 2015

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URI: http://hdl.handle.net/10900/89833
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-898332
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-31214
Dokumentart: Report
Date: 2016-10
Source: Statistischer Bericht / B / VI
Language: German
Faculty: Kriminologisches Repository
Department: Kriminologie
DDC Classifikation: 360 - Social problems and services; associations
Keywords: Strafverfolgung , Thüringen , Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die Strafverfolgungsstatistik erfasst die im Laufe eines Jahres auf Grund gerichtlicher Entscheidungen rechtskräftig abgeurteilten und verurteilten Personen. Von den Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften) werden die Daten von Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, nach anderen Bundesgesetzen oder nach Landesrecht einschließlich der Straftaten im Straßenverkehr und Staatsschutzdelikten vor Gericht verantworten mussten, in anonymisierter Form an das Statistische Landesamt übermittelt. Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in die Zuständigkeit der Strafgerichte fallen, werden durch diese Statistik nicht erfasst. Unterschieden wird dabei in Abgeurteilte und Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht. In Thüringen wurde diese Statistik mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 erstmals erhoben. Gesetzliche Grundlage bildet der § 6 des Thüringer Statistikgesetzes in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministers für Justiz- und Europaangelegenheiten vom 27. Februar 1998 (4206-1/92).

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