Inhaltszusammenfassung:
Mit Reform der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) im Jahr 2012 wurde eine vierwöchige Pflichtfamulatur in der Hausarztpraxis eingeführt. Die ÄAppO enthält keine Lehr- oder Lernziele für diesen Ausbildungsabschnitt. In die Praxisauswahl und die Qualitätssicherung der Famulatur sind die Universitäten nur wenig involviert. Ziel war die Exploration von Perspektiven von Hausärzten sowie Studierenden zu verschiedenen Aspekten der Pflichtfamulatur.
Zunächst wurden 15 leitfragengestützte Einzelinterviews mit Hausärzten und Studierenden aus Tübingen und Umgebung durchgeführt. Die Auswertung der Interviews erfolgte inhaltsanalytisch nach Mayring. Basierend auf dem daraus gebildeten Kategoriensystem wurde ein Fragebogen entwickelt. Dieser enthielt Fragen zu Lern- und Lehrzielen in der Famulatur, Einschränkungen im Praxisbetrieb, Integration in die Praxis, Pflichtcharakter der Famulatur und Betreuungsaspekten. Der Fragebogen wurde postalisch an 1009 zufällig ausgewählte Hausärzte in Baden-Württemberg geschickt. 109 Studierende des klinischen Abschnitts der Universität Tübingen nahmen online an der Befragung teil. Die Auswertung erfolgte mittels deskriptiver Statistik.
Größtenteils wurde die Famulatur als Lehr- und Lerngelegenheit unter Studierenden wie auch auf Hausärzteseite positiv aufgenommen. Der Pflichtcharakter stellte auf Studierendenseite den größten Kritikpunkt dar. Dahingegen sprachen sich die Hausärzte trotz für sie erhöhtem Zeitaufwand in der Praxis mehrheitlich für eine Beibehaltung der Pflichtfamulatur aus. Des Weiteren kritisierten befragte Studierende der vorliegenden Studie unter anderem, in der Praxis nicht ausreichend eigenständig arbeiten zu können. Andererseits zeigte sich, dass Studierende durch die Famulatur einen tieferen Einblick in die Tätigkeit eines Hausarztes und Besonderheiten des Faches Allgemeinmedizin bekommen können und auch mögliche bestehende Vorurteile gegenüber dem Fach überwinden können. In der vorliegenden Studie war die Mehrheit der befragten Hausärzte bereit, ein bis zwei Famulanten pro Jahr in der Praxis zu betreuen.
Auch nach den Änderungen durch den Masterplan Medizinstudium 2020 wird die Möglichkeit bestehen bleiben, eine freiwillige Famulatur bei einem Hausarzt zu absolvieren. Deswegen sollten sowohl im Hinblick auf das künftige PJ-Quartal in der Allgemeinmedizin, als auch auf die weiterbestehende freiwillige Famulatur Ansätze für Verbesserungen überlegt werden. Eine didaktische Qualifizierung der Hausärzte und ein Unterstützen der Kommunikation zwischen betreuendem Hausarzt und Studierenden scheint nach den Ergebnissen dieser Arbeit der vielversprechendste Ansatz zu sein.