Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen 2012

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/89699
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-896991
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-31080
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2014-01
Originalveröffentlichung: Statistischer Bericht / B / VI
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafverfolgung , Thüringen , Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

abgeurteilten und verurteilten Personen. Von den Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften) werden die Daten von Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, nach anderen Bundesgesetzen oder nach Landesrecht einschließlich der Straftaten im Straßenverkehr und Staatsschutzdelikten vor Gericht verantworten mussten, in anonymisierter Form an das Statistische Landesamt übermittelt. Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in die Zuständigkeit der Strafgerichte fallen, werden durch diese Statistik nicht erfasst. Unterschieden wird dabei in Abgeurteilte und Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht einschließlich nach ehemaligem DDR-Strafrecht. In Thüringen wurde diese Statistik mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 erstmals erhoben. Gesetzliche Grundlage bildet der § 6 des Thüringer Statistikgesetzes in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministers für Justiz- und Europaangelegenheiten vom 27. Februar 1998 (4206-1/92).

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