Abgeurteilte und Verurteilte in Thüringen 2010

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/89695
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-896959
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-31076
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2011-12
Originalveröffentlichung: Statistischer Bericht / B / VI
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafverfolgung , Thüringen , Statistik
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Inhaltszusammenfassung:

Die Strafverfolgungsstatistik erfasst die im Laufe eines Jahres auf Grund gerichtlicher Entscheidungen rechtskräftig abgeurteilten und verurteilten Personen. Von den Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften) werden die Daten von Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, nach anderen Bundesgesetzen oder nach Landesrecht einschließlich der Straftaten im Straßenverkehr und Staatsschutzdelikten vor Gericht verantworten mussten, in anonymisierter Form an das Statistische Landesamt übermittelt. Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in die Zuständigkeit der Strafgerichte fallen, werden durch diese Statistik nicht erfasst. Unterschieden wird dabei in Abgeurteilte und Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht einschließlich nach ehemaligem DDR-Strafrecht. In Thüringen wurde diese Statistik mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 erstmals erhoben. Gesetzliche Grundlage bildet der § 6 des Thüringer Statistikgesetzes in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift des Ministers für Justiz- und Europaangelegenheiten vom 27. Februar 1998 (4206-1/92). Erste Veröffentlichungen dazu erfolgten im Dezember 1998 für das Berichtsjahr 1997. Im vorliegenden Bericht werden diese Ergebnisse für das Jahr 2009 dokumentiert.

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