Inhaltszusammenfassung:
Mit der Strafverfolgungsstatistik werden die im Laufe eines Jahres auf Grund gerichtlicher Entscheidung rechtskräftig
abgeurteilten und verurteilten Personen erfasst. Von den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften werden die
Daten von Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, nach anderen Bundesgesetzen
oder nach Landesrecht einschließlich der Straftaten im Straßenverkehr vor Gericht verantworten
mussten, in anonymisierter Form an das Statistische Landesamt weitergeleitet. Dabei werden Abgeurteilte und
Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht unterschieden. Ordnungswidrigkeiten werden
in dieser Statistik nicht erfasst.
Die Statistik basiert auf Datensätzen und Zählkarten, die von den Gerichten für jede rechtskräftige Aburteilung erstellt
werden. Bei der Aburteilung von Straftaten, die in Tateinheit oder Tatmehrheit begangen wurden, ist nur die
Straftat erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten einer Person
in mehreren Verfahren abgeurteilt, wird diese Person entsprechend mehrfach gezählt.