Strafverfolgung und Strafvollzug in Schleswig-Holstein 2017

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/89446
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-894469
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-894469
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-30827
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2019-03-20
Originalveröffentlichung: Statistische Berichte
Sprache: Deutsch
Fakultät: Das kriminologische Repository des <a href="http://www.fidkrim.de">Fachinformationsdienstes Kriminologie</a> enthält forschungs- und fachrelevante Literatur mit dem Schwerpunkt auf "graue Literatur" (Berichte von Ministerien, amtliche Statistiken etc.). Alle Dokumente werden auch in der kriminologischen Literaturdatenbank <a href="https://krimdok.uni-tuebingen.de">KrimDok</a> nachgewiesen.
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafverfolgung , Strafvollzug , Schleswig-Holstein
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Inhaltszusammenfassung:

Mit der Strafverfolgungsstatistik werden die im Laufe eines Jahres auf Grund gerichtlicher Entscheidung rechtskräftig abgeurteilten und verurteilten Personen erfasst. Von den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften werden die Daten von Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, nach anderen Bundesgesetzen oder nach Landesrecht einschließlich der Straftaten im Straßenverkehr vor Gericht verantworten mussten, in anonymisierter Form an das Statistikamt Nord weitergeleitet. Dabei werden Abgeurteilte und Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht unterschieden. Ordnungswidrigkeiten werden in dieser Statistik nicht erfasst. Die Statistik basiert auf Datensätzen und Zählkarten, die von den Gerichten für jede rechtskräftige Aburteilung erstellt werden. Bei der Aburteilung von Straftaten, die in Tateinheit oder Tatmehrheit begangen wurden, ist nur die Straftat erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten einer Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, wird diese Person entsprechend mehrfach gezählt. In der Strafvollzugsstatistik werden zum Stichtag 31.03. jeden Jahres die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten nach ausgewählten demographischen und kriminologischen Merkmalen erfasst. Untersuchungs- und Abschiebehäftlinge bleiben bei dieser Stichtageserhebung unberücksichtigt.

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