Strafverfolgung und Strafvollzug in Hamburg 2015

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/89412
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-894124
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-30793
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2016-11-15
Originalveröffentlichung: Statistische Berichte
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Strafverfolgung , Strafvollzug , Hamburg
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Inhaltszusammenfassung:

Mit der Strafverfolgungsstatistik werden die im Laufe eines Jahres auf Grund gerichtlicher Entscheidung rechtskräftig abgeurteilten und verurteilten Personen erfasst. Von den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften werden die Daten von Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, nach anderen Bundesgesetzen oder nach Landesrecht einschließlich der Straftaten im Straßenverkehr vor Gericht verantworten mussten, in anonymisierter Form an das Statistikamt Nord weitergeleitet. Dabei werden Abgeurteilte und Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach Jugendstrafrecht unterschieden. Ordnungswidrigkeiten werden in dieser Statistik nicht erfasst. Die Statistik basiert auf Datensätzen und Zählkarten, die von den Gerichten für jede rechtskräftige Aburteilung erstellt werden. Bei der Aburteilung von Straftaten, die in Tateinheit oder Tatmehrheit begangen wurden, ist nur die Straftat erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten einer Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, wird diese Person entsprechend mehrfach gezählt. In der Strafvollzugsstatistik werden zum Stichtag 31.03. jeden Jahres die Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten nach ausgewählten demographischen und kriminologischen Merkmalen erfasst. Untersuchungs- und Abschiebehäftlinge bleiben bei dieser Stichtageserhebung unberücksichtigt.

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