Inhaltszusammenfassung:
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie sich die Umgangssituation nach einer gerichtlichen Umgangsregelung Jahre später in den Trennungsfamilien darstellt. Hierfür wurden einerseits von der Abteilung für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter erstellte Sachverständigengutachten zur Umgangsregelung ausgewertet sowie eine Fragebogenuntersuchung der Eltern und Kinder hinsichtlich der aktuellen Umgangssituation durchgeführt. Die Auswertung der Daten erfolgte aufgrund der geringen Stichprobe in erster Linie deskriptiv.
Insgesamt konnten durch die Fragebogen-Untersuchung Informationen über die aktuelle Umgangssituation in 38 Fällen (entspricht 36 Trennungsfamilien) gewonnen werden. In 7 Fällen wurde die Empfehlung zum befristeten Umgangsausschluss ausgesprochen, wobei es in keinem Fall zur Wiederaufnahme des Umgangskontakts kam. In 31 Fällen hat der Sachverständige die Umsetzung von Umgangskontakten empfohlen, jedoch fand in 48,4 % (n=15) kein Umgang statt. Folglich ist es nicht gelungen, die Vorschläge zur Umgangsgestaltung langfristig in den Trennungsfamilien zu etablieren.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass in nahezu jeder zweiten Trennungsfamilie kein Umgang mit dem getrenntlebenden Elternteil stattfindet, obwohl dies von einem Sachverständigen empfohlen wurde. Hier wird deutlich, dass die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um in Hochkonfliktfamilien die Voraussetzungen für erfolgreiche Umgangskontakte zu schaffen. Eine Lösung dieses gesellschaftspolitischen Problems ist nicht ersichtlich und sollte das Ziel weiterer Untersuchungen, nicht nur im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie, sein.