Strafrecht BT: Besitzübertragung als Vermögensschaden : StGB § 263 : die vorübergehende Entziehung des Besitzes ist für sich gesehen nur dann vermögensschädigend, wenn die betroffene Sache einen wirtschaftlichen Wert hat und entweder (teilweise) abgenutzt oder verbraucht werden soll oder wenn die konkrete Besitzübertragung im Geschäftsverkehr gewöhnlich an ein Entgelt geknüpft ist und ein solches nicht erbracht wird : BGH, Beschl. v. 6.3.2018 - 3 StR 552/17, BeckRS 2018, 9618

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Strafrecht BT: Besitzübertragung als Vermögensschaden : StGB § 263 : die vorübergehende Entziehung des Besitzes ist für sich gesehen nur dann vermögensschädigend, wenn die betroffene Sache einen wirtschaftlichen Wert hat und entweder (teilweise) abgenutzt oder verbraucht werden soll oder wenn die konkrete Besitzübertragung im Geschäftsverkehr gewöhnlich an ein Entgelt geknüpft ist und ein solches nicht erbracht wird : BGH, Beschl. v. 6.3.2018 - 3 StR 552/17, BeckRS 2018, 9618

Autor(en): Eisele, Jörg
Tübinger Autor(en):
Eisele, Jörg
Erschienen in: Juristische Schulung (2018), Bd. 58(2018), H. 9, S. 917-918
Reihe: Rechtsprechungsübersicht Strafrecht
Sprache: Deutsch
ISSN: 0022-6939
Schlagworte: Deutschland
Rechtsprechung
Besitzwechsel
Vermögensschaden
Betrug
Dokumentart: Wissenschaftlicher Artikel
Verbund-Nachweis: 510581587
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