Inhaltszusammenfassung:
Im Juni 2015 fanden Begehungen und Beobachtungen in den Fallstudienstädten statt. Zur Festlegung der Begehungsrouten wurden Erkenntnisse aus zwei vorherigen, empirischen Schritten ausgewählt, mit deren Hilfe Gefahrenorte und Angsträume innerhalb des Fallstudienortes erfasst wurden. Bei den Gefahrenorten handelt es sich um Orte, an denen tatsächlich Kriminalität nachgewiesen werden kann. Zu diesem Zweck hat das LKA ein kleinräumiges Kriminalitätslagebild zu den jeweiligen Fallstudienorten erstellt. Die Angsträume wurden mit Hilfe der Bevölkerungsbefragung erfasst. Sie umfassen all jene Orte, die von den Befragten als unsicher empfunden wurden. Die Befragten hatten die Gelegenheit drei Standorte zu benennen, gleichzeitig konnten sie die jeweiligen Ursachen der Verunsicherung mitteilen. Anhand der kleinräumigen Begehungen und Beobachtungen ist es möglich, konkrete ortsbezogene Hinweise auf Qualitäten und Störungen zu erhalten. Die gemeinsame Begehung dient dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch vor Ort und macht Netzwerkarbeit damit praxisnah und handhabbar. Der gegenseitige Austausch der Expertinnen und Experten dient dazu, den Raum aus unterschiedlicher fachlicher Perspektive erfahrbar zu machen. Um das (Un)Sicherheitsempfinden der Nutzenden vor Ort in die Beurteilung eines Raumes hineinzubringen, wurden die Teilenehmenden im Vorfeld in ein künstliches Szenario versetzt. Als „Anwältin / Anwalt“ sollen sie neben ihrem Expertinnen und Expertenwissen die Nutzung des Raumes aus der Nutzungsperspektiv bewerten. Insgesamt wurde die Begehung von den Teilnehmenden als positiv bewertet. Ausnahmslos alle Teilnehmenden (100%) bewerteten die Begehungen als Mehrwert für ihr Arbeitsfeld und können sich vorstellen, diese Art der Begehungen unter den gegebenen Rahmenbedingungen im eigenen Tätigkeitsfeld anzuwenden und stellten ein Stundenkontingent in Aussicht, was die Bedeutung der Begehungen bekräftigte.