dc.description.abstract |
Angsträume sind subjektiv wahrgenommene Räume, die durch Abwesenheit sicherheitsrelevanter Aspekte auffallen und dadurch von einem „normalen“ Raum zu einem Angstraum mutieren können. Ein Ort wird als Angstraum wahrgenommen wenn dort Unübersichtlichkeit, schlechte Beleuchtung, Fehlen von Ausweichmöglichkeiten oder Ungepflegtheit vorherrscht. Auch verändernde Faktoren wie Tageszeit, Helligkeit/Dunkelheit, Belebtheit, Aufenthalt in der Gruppe oder alleine, zu Fuß oder mit dem Fahrrad spielen eine Rolle. Auch soziale Merkmale können Unsicherheiten hervorrufen, etwa antisoziales oder deviantes Verhalten wie beispielsweise öffentlicher Drogenkonsum und seine Begleiterscheinungen. Hinzu kommt die Einschätzung der eigenen Verletzlichkeit, die sich aus individuellen Faktoren wie Alter, Geschlecht, Herkunft oder sozialem Kapital oder Opferwerdung- zusammensetzt.
Zu Erfassung der Angsträume wurde die Wohnbevölkerung gebeten, uns diese Orte so genau wie möglich mitzuteilen. Über die Rückmeldungen konnten spezifische und abstrakte Orte erfasst werden, diese wurden als ausfransende Kreise markiert.
Als Gefahrenorte werden diejenigen Orte bezeichnet, an denen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder sonstige Ereignisse stattfinden. Dabei hat nicht jedes Ereignis die gleichen Auswirkungen auf das Sicherheitsempfinden oder das nachbarschaftliche Miteinander. Das raumbezogene Sicherheitsgefühl bezieht sich vornehmlich auf die subjektive (Un)Sicherheit in Bezug auf den Stadtteil, die Nachbarschaft und die eigne Wohnung. Für die Erfassung des raumbezogenen Sicherheitsgefühls werden solche Ereignisse einbezogen, die das Sicherheitsempfinden beeinträchtigen können, dazu zählen neben schweren Delikten insbesondere auch die Alltags- und Kleinkriminalität sowie Ordnungsstörungen wie Lärmbelästigung oder Alkoholkonsum im öffentlichen Raum aber antisoziales oder deviantes Verhalten wie beispielsweise öffentlicher Drogenkonsum und seine Begleiterscheinungen.
Über das Vorgangsbearbeitungssystem werden Straftaten, Delikte und Ordnungswidrigkeiten Straßen und Hausnummerngenau erfasst. Um einzelne Orte nicht zu stigmatisieren und um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu personenbezogenen Daten einzuhalten, wurden die Daten aus dem kleinräumigen Kriminalitätsdatenbild anonymisiert. Dazu wurden die einzelnen Delikte gebündelt und je nach Auftretenshäufigkeit in große und kleinere Blitze dargestellt. Die Ablichtung auf einem städtebaulichen Schwarzplan ermöglicht nun eine örtliche Zuordnung, ohne den direkten Zusammenhang adressgenauer Abbildungen. |
de_DE |