Polizeiliche Kriminalstatistik für den Freistaat Thüringen 2010

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/81234
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-812344
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-22628
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2011
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Thüringen , Kriminalität , Statistik , Bericht
Thüringen
Kriminalität
Deutschland
Freie Schlagwörter: PKS
Polizeiliche Kriminalstatistik
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Inhaltszusammenfassung:

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche ausgewiesen. Nicht erfasst werden Verkehrsdelikte, mit Ausnahme der §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG, die nicht als Verkehrsdelikte gelten. Staatsschutzdelikte sind nicht Bestandteil der PKS. Straftaten nach Landesgesetzen des Nebenstraftrechts werden, mit Ausnahme des Landesdatenschutzgesetzes, nicht erfasst. Bekannt gewordene Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d. h. die Tat muss sich im Freistaat ereignet haben. Jeder Tatverdächtige wird für den Berichtszeitraum unabhängig von der Zahl der abgeschlossenen Ermittlungsvorgänge nach bestimmten Erfassungsgrundsätzen nur einmal gezählt. So zum Beispiel, wenn ein Tatverdächtiger in einem Statistikbereich mehrere Straftaten, die verschiedenen Schlüsselzahlen zuzuordnen sind, begangen hat, wird er zu jeder Schlüsselzahl und zu der (den) jeweils nächst höheren Gruppe(n) sowie bei der Insgesamtzahl nur 1x gezählt (Tatverdächtigenechtzählung). Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Ausgangsstatistik; die von der Polizei bearbeiteten Fälle werden nach Abschluss der Ermittlungen bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst. Die vorliegende Statistik basiert auf den Auswertungen der bundeseinheitlichen Tabellen.

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