Polizeiliche Kriminalstatistik Freistaat Thüringen 2004

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/81167
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-811676
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-22561
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2005
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Thüringen , Kriminalität , Statistik , Bericht
Thüringen
Kriminalität
Deutschland
Freie Schlagwörter: PKS
Polizeiliche Kriminalstatistik
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Inhaltszusammenfassung:

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche ausgewiesen. Nicht erfasst werden Verkehrsdelikte, mit Ausnahme der §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG (Straßenverkehrsgesetz), die nicht als Verkehrsdelikte gelten. Staatsschutzdelikte werden in der PKS ebenfalls nicht ausgewiesen. Bekannt gewordene Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d.h. die Tat muss sich im Freistaat ereignet haben. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Ausgangsstatistik; die von der Polizei bearbeiteten Fälle werden nach Abschluss der Ermittlungen bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst. Die vorliegende Statistik basiert auf den Auswertungen der bundeseinheitlichen Tabellen.

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