Gerichtliche Kriminalstatistik 2014

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/81085
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-810853
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-22479
Dokumentart: Verschiedenartige Texte
Erscheinungsdatum: 2015
Sprache: Deutsch
Fakultät: 3 Juristische Fakultät
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 360 - Soziale Probleme, Sozialdienste, Versicherungen
Schlagworte: Österreich , Verurteilung , Statistik , Bericht
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Inhaltszusammenfassung:

Die Gerichtliche Kriminalstatistik basiert auf dem Strafregisterfile, das vom Bundesministerium für Inneres geführt wird. Die Verurteilungsstatistik gliedert die von österreichischen Gerichten ausgesprochenen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch bzw. den Nebenstrafgesetzen. Bis zum Berichtsjahr 2011 wurde bei einem Verfahren wegen mehreren strafbaren Handlungen die Verurteilung dem Delikt zugeordnet, das für den Strafsatz maßgebend war („Führendes Delikt“). Ab dem Berichtsjahr 2012 wird die Angabe zur Strafsatzbestimmung vom Gericht übermittelt. Seither wird auf die algorithmische Ermittlung des „führenden Delikts“ verzichtet und die Strafsatzbestimmung ausgewiesen. Zudem besteht ab 2012 die Möglichkeit, alle Delikte, die einer Verurteilung zugrunde liegen, in der Statistik auszuweisen. Die Wiederverurteilungsstatistik umfasst alle Personen, die in einem Ausgangsjahr rechtskräftig verurteilt worden sind (mit Ausnahme zu einer unbedingten Haftstrafe oder Anstaltsunterbringung) bzw. in diesem Jahr aus einer unbedingten Haftstrafe oder einem Maßnahmenvollzug entlassen worden sind. Diese Personen werden über einen festgelegten Zeitraum hinsichtlich neuerlicher Verurteilungen beobachtet. Bis zum Berichtsjahr 2013 (Ausgangsjahr 2009) lag dieser bei fünf Kalenderjahren. Abhängig vom Zeitpunkt der Verurteilung bzw. Entlassung im Ausgangsjahr erstreckte sich der Analysezeitraum somit über mindestens vier bis maximal fünf Jahre. Erstmals mit dem Berichtsjahr 2014 (Kohorte 2010) wird jede Person individuell über vier Jahre hinsichtlich einer Wiederverurteilung beobachtet.

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