Inhaltszusammenfassung:
In der PKS werden alle (bekannten) strafbaren Handlungen in Baden-Württemberg,
einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die ermittelten Tatverdächtigen
(TV) und Opfer erfasst. Einbezogen sind auch die von den Zollbehörden
gemeldeten Rauschgiftdelikte. Nicht berücksichtigt werden in dieser Statistik die
Staatsschutzdelikte, Verkehrsdelikte und Auslandsstraftaten (Tatortprinzip). Delikte,
die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z. B. Finanz- und Steuerdelikte)
beziehungsweise unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich
von ihr bearbeitet werden (z. B. Aussagendelikte), sind ebenfalls nicht in der PKS
enthalten.
Die PKS ist eine Ausgangsstatistik, deren statistische Erfassung nach genau bestimmten
Regeln für die Fallerfassung und erst bei Abgabe des Vorgangs an die
Staatsanwaltschaft erfolgt.
Die Aussagekraft der PKS wird besonders dadurch eingeschränkt, dass der Polizei
ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt ist. Der Umfang dieses Dunkelfeldes
hängt von der Art des Deliktes ab und kann sich unter dem Einfluss variabler
Faktoren im Zeitablauf ändern. Es kann daher nicht von einer feststehenden Relation
zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden. Die PKS bietet also kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern
eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität.
Darüber hinaus beeinflusst die derzeitig steigende Zahl von Flüchtlingen die PKS.
Die Anzahl der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes erhöhte sich
deutlich. Dies wirkte sich unter anderem auf die Anzahl der Straftaten gesamt, aber
auch auf die Kriminalitätsquotienten aus.